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Ausführliche Begriffsbeschreibung
Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist eine neue Erhebungstechnik für Steuern auf Kapitaleinkünfte, die ab 2009 in Deutschland eingeführt werden soll. Sie ersetzt das heutige Verfahren, nach dem der
Steuerpflichtige seine Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung angeben muss. Damit wird für Kapitalerträge, ähnlich wie bei der Lohnsteuer, ein so genanntes
Quellenabzugsverfahren angewandt. Das Gesetz zur Abgeltungssteuer soll im Frühjahr 2007 im Rahmen der Unternehmensteuerreform im Deutschen Bundestag beraten werden.
Mit dieser Steuer wird auf Kapitalerträge eine einheitliche Steuer von 25 Prozent erhoben. Diese ist unabhängig vom individuellen Steuersatz. Somit sind die individuellen
Kapitaleinkünfte in der Regel nicht mehr Teil der Jahreseinkommensteuererklärung. Statt über den jährlichen Einkommensteuer-Bescheid wird diese Steuer bereits direkt von den
Geldinstituten für jeden Kunden an das Finanzamt überwiesen. Das Verfahren bedeutet eine Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalerträgen.
Für die Abgeltungssteuer wird ein so genanntes Veranlagungswahlrecht eingeräumt. Man kann also wählen, ob man nach der neuen Abgeltungssteuermethode besteuert werden möchte oder
nach der herkömmlichen Methode. Diejenigen, deren individueller Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt, werden das alte Verfahren wählen - diejenigen, die darüber liegen, werden sich
für die Abgeltungssteuer entscheiden. Für beide Methoden aber gilt, dass das Halbeinkünfteverfahren und die Spekulationsfrist wegfallen. Bei Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft
wurden, sollen allerdings die Veräußerungsgewinne auch zukünftig einkommensteuerfrei bleiben.
Unter www.insm-abgeltungssteuerrechner.de kann jeder für sich individuell ausrechnen, wie hoch seine Steuer ab 2009 im Vergleich zu heute ist.
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