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Ausführliche BegriffsbeschreibungArbeitsmarktpolitikDie Arbeitsmarktpolitik ist im Sozialgesetzbuch III (SGB III) geregelt. Ihr Ziel ist es, Vollbeschäftigung zu erhalten bzw. wiederherzustellen und so die zahlreichen negativen
Auswirkungen der Arbeitslosigkeit zu vermeiden, z.B. Verlust von Einkommen und Selbstwertgefühl bei Arbeitnehmern oder
auch hohe Kosten für die öffentlichen Haushalte durch Gewährung von Arbeitslosenunterstützung.
Neben der Vermittlung zählen zu den Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), Existenzgründungsförderung, Förderung der Berufsausbildung und Weiterbildung sowie Leistungen zur beruflichen
Rehabilitation, die von der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit bezahlt werden. Ergänzend finanziert wird die
Arbeitsförderung von Ländern, Kommunen und Europäischem Sozialfonds. Den Löwenanteil aller direkten Ausgaben für die Arbeitsmarktpolitik, machen Zahlungen für
Arbeitslosengeld sowie arbeitsmarktpolitisch motivierte Frühverrentungen (so genannte passive Arbeitsmarktpolitik)aus. Für aktive Arbeitsmarktpolitik wendet die Bundesagentur rund 11 Mrd.
Euro jährlich auf. Diese hohen Ausgaben haben starke Steuer- und insbesondere Beitragsbelastungen zur Folge, die ihrerseits die Beschäftigungsdynamik einschnüren. |