Arbeitgeber sind nach dem IX Sozialgesetzbuch verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur unzureichend nach, müssen sie für
jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Diese Regelung gilt für alle Arbeitgeber, die mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen. Wenn sie nicht wenigstens 5% der Arbeitsplätze (Beschäftigungspflichtquote) mit
schwerbehinderten Menschen oder gleichgestellten Personen besetzen, wird die Ausgleichsgabe fällig. Diese Abgabe ist gestaffelt: Je weniger der Arbeitgeber die Pflichtquote erfüllt, umso
höher ist die zu zahlende Ausgleichsabgabe.
Die Ausgleichsabgabe je nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz beträgt:
- EUR 105,00 bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis unter 5 Prozent
- EUR 180,00 bei einer Beschäftigungsquote von 2 bis unter 3 Prozent
- EUR 260,00 bei einer Beschäftigungsquote von unter 2 Prozent.
Für Kleinbetriebe gelten Sonderregelungen.
Wie hoch die Belastung für einen Betrieb ist und wie sich die zusätzliche Einstellung oder Ausbildung von schwerbehinderten Menschen auf die Ausgleichsabgabe auswirken würde kann
überschlagsweise mit dem REHADAT-Elan -Ersparnisrechner im Internet (www.rehadat-elan.de/Ersparnisrechner) berechnet werden.
Die Gesamtsumme der Ausgleichsabgabe lag im Jahr 2006 bei 466,33 Millionen Euro. Gegenüber den Vorjahren ist das Aufkommen der Ausgleichsabgabe kontinuierlich rückläufig.
Dies ist vor allem auf den allgemeinen Rückgang von Arbeitsplätzen infolge der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zurückzuführen: Arbeitgeber, die weniger Mitarbeiter
beschäftigen, müssen auch weniger Pflichtarbeitsplätze besetzen.
Die Ausgleichsabgabe ist an die Integrationsämter der Bundesländer zu zahlen. Diese behalten 70% für ihre Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX. 30% werden an einen Ausgleichsfonds
beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales weitergeleitet. Aus diesem Fonds erhält die Bundesagentur für Arbeit 26 Prozent zur besonderen Förderung der Teilhabe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Vom Rest werden überregionale Aufgaben und Projekte zur Integration behinderter Menschen in das Arbeitsleben finanziert.
Die Gesamtausgaben der Integrationsämter im Jahre 2006 betrugen 393,13 Millionen Euro. Davon wurde der weitaus größte Teil, nämlich 298 Millionen, in die begleitende Hilfe
im Arbeitsleben investiert. Die schwerbehinderten Menschen selbst wurden mit rund 26 Millionen bezuschusst, rund 68 Millionen gingen an Träger von Integrationsfachdiensten und als
Unterstützung für Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, wurden 157 Millionen bereitgestellt. Integrationsprojekte erhielten 47 Millionen und
Arbeitsmarktprogramme, die ebenfalls Arbeitgebern zugute kamen, wurden mit 14,5 Millionen gefördert. Insgesamt floss rund die Hälfte der Ausgleichsabgabe zurück an Arbeitgeber, die
ihre Beschäftigungspflicht erfüllen.
Unter den Internetadresse www.rehadat-elan.de wird die Software REHADAT-Elan für Arbeitgeber bereitgestellt. Damit können Personalabteilungen die von dem Gesetzgeber vorgeschriebene Anzeige
über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen, die sie jährlich bis zum 31. März abgeben müssen, leicht erstellen. Sie führt alle
erforderlichen Berechnung zur Höhe der Ausgleichsabgabe durch und erlaubt die elektronische Abgabe der Anzeige. (Se)