Die besonderen sozialrechtlichen Regelungen die zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sind im neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) geregelt. Die Selbstbestimmung und
gleichberechtigte Teilhabe von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen am Leben in der Gesellschaft - insbesondere auch am Arbeitsleben - wird durch Leistungen nach diesem Buch und den
für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen gefördert.
Neben Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sind für die berufliche
Eingliederung behinderter Menschen vor allem die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (die auch Leistungen an Arbeitgeber umfassen) relevant.
Leistungen zur Teilhabe werden von den folgenden Rehabilitationsträgern erbracht:
- Gesetzliche Krankenkassen
- Bundesagentur für Arbeit
- Gesetzliche Unfallversicherungen
- Gesetzliche Rentenversicherungen
- Kriegsopferversorgung und -fürsorge
- Öffentliche Jugendhilfe
- Sozialhilfe.
Zur besonderen Förderung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben stehen darüber hinaus besondere Leistungen und sonstige Hilfen nach Teil 2 des SGB IX zur Verfügung,
beispielsweise die begleitende Hilfe im Arbeitsleben, die von den Integrationsämtern gewährt wird.
Mit der letzten Novellierung des SGB IX durch das "Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen" aus dem Jahr 2004 soll die Ausbildungs- und
Beschäftigungsbereitschaft der Unternehmen gefördert werden. Neben weiteren Zuschüssen und Prämien für Arbeitgeber sowie verbesserten Möglichkeiten der Anrechnung und
Mehrfachanrechnung auf Pflichtarbeitsplätze wurden die Vorschriften über die Prävention im Sinne eines betrieblichen Eingliederungsmanagements erweitert. Die Chancen behinterter
Menschen auf dem Arbeitsmarkt will die Bundesregierung auch mit der Initiative "Jobs ohne Barrieren" und mit dem Förderprogramm "Job4000" verbessern, über das 4.000 neue Arbeits- und
Ausbildungsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen, schwerbehinderte Jugendliche und Schulabgänger geschaffen werden sollen.
Umfassende Informationen zur beruflichen Rehabilitation liefert das Informationssystem REHADAT, das vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales angeboten wird. Unter www.rehadat.de stehen vielfältige Informationen zu Fragen der Arbeitsplatzgestaltung sowie finanzieller und begleitender
Hilfen, die bei der Beschäftigung von behinderten Menschen im Betrieb von Bedeutung sind, zur Verfügung. Auch weiterführende Anlaufstellen mit Ansprechpartnern, Anschriften von
Werkstätten für Behinderte sowie deren Produkt- und Leistungsangebote werden genannt. Orientierungshilfen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Thema Arbeitsleben und Behinderung bietet
außerdem das Internetportal REHADAT-talentplus (www.talentplus.de) (Se)