Die Sicherung der Alterseinkommen folgt in Deutschland dem Drei-Säulen-Modell: Neben den umlagefinanzierten gesetzlichen Renten sieht es als zweites Element Leistungen der freiwilligen
betrieblichen Altersvorsorge und drittens Einkommen aus privater Kapitalbildung zur Sicherung des Lebensstandards im Alter vor.
Aufgrund des demographischen Wandels kann das bisherige Versorgungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr gehalten werden (siehe auch
Stichwort: Rentenversicherung). Bisher spielten aber kapitalgedeckte, von der demografischen Entwicklung weitgehend unabhängige Versorgungssysteme lediglich eine untergeordnete Rolle.
Insbesondere die freiwillige betriebliche Altersvorsorge ist in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen Ländern unterrepräsentiert (Grafik).
Mit dem Altersvermögensgesetz aus dem Jahr 2001 werden neue Anreize für den notwendigen Ausbau kapitalgedeckter Elemente im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt:
Neben den bisherigen Durchführungswegen (Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktzusage und Direktversicherung) kann die betriebliche Vorsorge auch über Pensionsfonds organisiert
werden. Damit sollen attraktivere Anlagemöglichkeiten eröffnet werden.
Ferner wurde der Katalog möglicher Pensionszusagen um die Beitragszusage mit Mindestleistung ergänzt, um mögliche Widerstände aus Arbeitgebersicht abzubauen.
Gegenüber der Leistungszusage wird der Arbeitgeber entlastet, weil er nicht mehr in vollem Umfang für das Versorgungsniveau im Alter einstehen muss. Darüber hinaus ist jeder
Arbeitgeber verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine förderfähige Variante der Entgeltumwandlung anzubieten, auch wenn der Arbeitgeber sich nicht an der Vorsorge beteiligt.
Alle diese Maßnahmen sollen zu einer Verbreitung kapitalgedeckter Altersvorsorge führen - auch in den bisher unterrepräsentierten kleinen und mittleren Unternehmen. (Jä)