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Ausführliche Begriffsbeschreibung
Bundesbank
Die Bundesbank entstand mit dem "Gesetz über die Deutsche Bundesbank" vom 26.7.1957 auf Grundlage des Art. 88 GG als Währungs- und Notenbank der Bundesrepublik Deutschland.
Mit Inkrafttreten der 3. Stufe der Europäischen Währungsunion (EWU) am 1. Januar 1999 hat die Deutsche Bundesbank ihre Autonomie aufgegeben und fast alle ihre Aufgaben auf das
Europäische System der Zentralbanken (ESZB) mit der Europäischen Zentralbank (EZB) an der Spitze übertragen, insbesondere die Verantwortung für die Geldpolitik. Die Bundesbank
setzt die Beschlüsse der EZB in Deutschland um und ist dabei weisungsgebunden.
Die Deutsche Bundesbank hat ihren Sitz in Frankfurt/Main. Sie gliedert sich in neun Hauptverwaltungen und rund 200 Zweigstellen. Organe sind der Zentralbankrat (oberstes Organ), das
Bundesbank-Direktorium und die Vorstände der Landeszentralbanken.
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