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Ausführliche Begriffsbeschreibung
Bundesrechnungshof
Der Bundesrechnungshof (BRH) ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges Organ der staatlichen Finanzkontrolle ausschließlich dem Gesetz unterworfen.
Die Stellung des BRH und seiner Mitglieder sowie seine wesentlichen Aufgaben sind im Grundgesetz verfassungsrechtlich garantiert (Art. 114 Abs. 2 GG). Näheres regeln Einzelgesetze, insbesondere
das Gesetz über den Bundesrechnungshof (BRHG) vom 11.07.1985. Sitz des BRH ist Bonn.
Zu den Aufgaben des BRH zählt die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes sowie seiner Sondervermögen und Betriebe. Kernaufgabe dabei ist die stichprobenartige
Kontrolle von mehr als 500 Milliarden Euro öffentlicher Ausgaben und Einnahmen pro Jahr. Ferner prüft der BRH die Sozialversicherungsträger und das Handeln des Bundes bei
privatrechtlichen Unternehmen, an denen er beteiligt ist.
Die Ergebnisse vorgenannter Prüfungen bilden die Grundlage für Empfehlungen des BRH an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung für Einsparungen, Mehreinnahmen sowie
Qualitätsverbesserungen.
Die Ergebnisse seiner Arbeit legt der BRH Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung regelmäßig in Form seiner "Jahresberichte" vor. Auf dieser Grundlage wird auch die Bundesregierung durch
das Parlament entlastet. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sind Gegenstand von "Sonderberichten" des BRH.
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