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Ausführliche BegriffsbeschreibungBundesverband deutscher Banken (BdB)Der 1951 gegründete Bundesverband deutscher Banken (BdB) mit Sitz in Berlin vertritt bzw. repräsentiert die Interessen von 247 privaten Banken, elf regionalen Verbänden sowie der Spezialverbände der Hypotheken- und Schiffsbanken. Zu den Aufgaben des BdB zählen unter anderen: 1) Information der Mitglieder über aktuelle politische und wirtschaftliche Entwicklungen; 2) Ansprechpartner für Parlament, Ministerien und Behörden in allen kreditwirtschaftlichen Fragestellungen zu sein; 3) Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, im Inland z.B. im Rahmen des Zentralen Kreditausschusses; 4) Die Öffentlichkeit über Aufgaben und Tätigkeiten privater Banken zu informieren; 5) Vermittlung zwischen Mitgliedsbank und Kunde im Falle von Differenzen 6) Träger des Einlagensicherungsfonds, der den Kunden angeschlossener Banken Einlagenschutz bietet. Die Organe des BdB sind der Präsident, der Vorstand sowie die Geschäftsführung. Der Präsident und seine beiden Stellvertreter werden vom Vorstand für drei Jahre gewählt. Quelle: www.bdb.de |