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Ausführliche Begriffsbeschreibung
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer im deutschen Steuersystem. Mit einem geschätzten Aufkommen von etwa 162 Milliarden Euro für das Jahr 2001 trägt sie zu mehr als einem
Drittel zu den gesamten Steuereinnahmen des Staates bei. Steuerpflichtig sind die in § 2 Einkommensteuergesetz aufgelisteten Einkünfte von natürlichen Personen. Das sind die privaten
Haushalte sowie alle Einzelunternehmer und Personengesellschaften.
Alle steuerpflichtigen Einkünfte müssen im Rahmen der Einkommensteuererklärung deklariert werden, damit sie einheitlich und gleichmäßig besteuert werden können. Zur
verwaltungstechnischen Vereinfachung und zur Vermeidung von Steuerhinterziehung wird die Einkommensteuer oftmals als Quellensteuer eingezogen. Das geschieht in gesonderten Erhebungsformen wie der
Lohnsteuer, der Zinsabschlagsteuer und der Kapitalertragsteuer.
Der Steuertarif wird nach einer Tarifformel berechnet, die mit steigendem Einkommen auch zu steigenden Steuersätzen führt. Seit dem 1. Januar 2004 liegt der Eingangssteuersatz bei 16, der
Spitzensteuersatz bei 45 Prozent. Da das Existenzminimum nicht besteuert werden darf, bleibt der Grundfreibetrag in Höhe von 7.664 Euro (2004) je Steuerpflichtigem generell steuerfrei.
Pro Kind wird ein Kinderfreibetrag von 3.648 Euro bei Ehegatten, von 1.824 Euro bei allein Erziehenden gewährt, zu dem noch ein Betreuungs- und ein Erziehungsfreibetrag hinzukommen
können.
Des Weiteren sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen, abzugsfähig. Außergewöhnliche Belastungen, wie zum Beispiel privat zu
tragende medizinische Kosten, dürfen grundsätzlich ebenfalls einkommensmindernd abgesetzt werden.
Die Einkommensteuer dient somit zwei Zielen: Einerseits soll sie dem Fiskus die benötigten Einnahmen verschaffen. Andererseits soll sie unter Berücksichtigung der persönlichen
Verhältnisse der Steuerpflichtigen zu einer gerechten Einkommensverteilung und zu einem sozialen Ausgleich führen. Bei der Verwirklichung dieser Ziele dürfen die negativen Wirkungen
der Besteuerung allerdings nicht vernachlässigt werden. Hierzu zählen geringere Leistungsanreize und zunehmende Verzerrungen der ökonomischen Entscheidungen. Beides kann spürbare
Wohlfahrtsverluste bewirken. (Br)
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