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Ausführliche Begriffsbeschreibung
Euro
Der Euro ist die Gemeinschaftswährung von inzwischen 15 EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien und Zypern. Mit Wirkung vom 1. Januar 2002 ersetzte der Euro die jeweilige Landeswährung der damals 12 Teilnehmerstaaten als Zahlungsmittel.
Eingeführt wurde der Euro bereits mit Inkrafttreten der 3. Stufe der Europäischen Währungsunion (EWU) am 1. Januar 1999, von diesem Zeitpunkt an wurden z.B. die Kurse an Devisen- und
Wertpapiermärkten in Euro notiert. Grundlage hierfür waren feste, unabänderliche Wechselkurse zum Euro, die im Vorfeld für die einzelnen Teilnehmerstaaten festgelegt worden waren
(z.B. für Deutschland: 1 Euro = 1,95583 DM). Dies wiederum erfolgte auf Basis der "Korbwährung" ECU (European Currency Unit - Europäische Währungseinheit), die bis dato als
Rechnungseinheit zur Abrechnung innerhalb der EU diente.
Als Voraussetzung für die Einführung des Euro (3. Stufe der Europäischen Währungsunion) mussten die Teilnehmerstaaten die Konvergenzkriterien erfüllen. (Bu)
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