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Ausführliche BegriffsbeschreibungGesundheitsprämieIn der Diskussion um eine Reform der Sozialversicherungen in Deutschland spielen zunehmend Forderungen nach einer Gesundheitsprämie (Kopfpauschale) eine Rolle. Bereits im April 2003 hatte die Rürup-Kommission alternativ zu einer Bürger- oder Erwerbstätigenversicherung ein Gesundheitsprämienprinzip zur Auswahl gestellt. Die Gesundheitsprämie ist ein Pauschalbeitrag zur Sozialversicherung. Alle erwachsenen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen danach eine feste Monatsprämie, die den durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben der jeweiligen Kasse entspricht. Damit wird die Finanzierung der Krankenversicherung von den Arbeitsverhältnissen abgekoppelt. Steigende Beiträge sorgen nicht länger dafür, dass aus Kostengründen Stellen wegrationalisiert werden. Der soziale Ausgleich wäre über das Steuer-Transfer-System zu organisieren - die Beitragsfreiheit für Kinder und die Familienkomponente blieben erhalten. Die Gesundheitsprämie ist vollständig von Löhnen und Gehältern abgekoppelt. Sie wird von den erwachsenen Versicherten unabhängig von der Höhe ihres jeweiligen Einkommens erhoben. Für die Einführung der Gesundheitsprämie hat der "Sachverständigenrat der Bundesregierung zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung" in seinem Jahresgutachten 2003/2004 einen Beschäftigungszuwachs von 2,4 Prozent errechnet. Der steuerfinanzierte Sozialausgleich - ein einkommensabhängiger Zuschuss zur Gesundheitsprämie - ließe sich auf der Basis eines konzentrierten Leistungskatalogs vollständig über die Versteuerung des ausgezahlten Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung finanzieren (siehe auch www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de ). |