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Ausführliche Begriffsbeschreibung

Gewerkschaften


Gewerkschaften entstanden im 19. Jahrhundert im Verlauf der Industrialisierung. Ziel der Vereinigungen von Arbeitnehmern war und ist eine Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lebensbedingungen ihrer Mitglieder. Sie vertreten deren Interessen gegenüber Arbeitgebern und dem Staat.  

Grundsätzlich lassen sich in Deutschland zwei Hauptgruppierungen unterscheiden: Unter dem Dach des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sind die acht Einzelgewerkschaften IG Bau, IG Bergbau, Chemie, Energie (BCE), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die IG Metall, die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Transnet sowie ver.di zusammengefasst. Sie vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im privatwirtschaftlichen und im öffentlichen Bereich. Der DGB wird vom Vorsitzenden seines Bundesvorstands, Michael Sommer, vertreten.

Als gewerkschaftliche Dachorganisation allein im öffentlichen Dienst fungiert der Deutsche Beamtenbund (dbb). Dem dbb gehören 39 Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privatisierten Dienstleistungssektors an, z.B. die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). Amtierender Bundesvorsitzender des dbb ist Erhard Geyer.

Neben diesen beiden Hauptgruppen gibt es weitere Gewerkschaftsgruppen, wie z.B. den Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands, den Marburger Bund oder den Deutschen Journalistenverband. Sie vertreten in der Regel Berufsgruppen.

Artikel 9 des Grundgesetzes räumt jedem Deutschen das Recht ein, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Diese Vereine, Vereinigungen, Interessengruppen, Gesellschaften, Verbände usw. sind freie Zusammenschlüsse von Interessenten innerhalb demokratischer Staaten, die Einfluss auf das politische Geschehen nehmen, ohne jedoch selbst Regierungsverantwortung zu tragen.

Im Kreise dieser Interessengruppen bezeichnet man die Vereinigungen der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und die Vereinigungen der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände) als Sozialpartner. Eine wichtige Voraussetzung für die Arbeitsweise dieser Sozialpartner ist dabei, dass der Ausgleich der Interessengegensätze zwischen Kapital und Arbeit nicht vom Staat wahrgenommen wird, sondern ihnen selbst überlassen bleibt (Tarifautonomie).

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ca. 150 Arbeitnehmervereinigungen, die Tarifpolitik betreiben und somit Gewerkschaften sind.

Das Grundgesetz schützt nicht nur das Recht des Einzelnen, sich mit anderen zu einer Vereinigung zusammenzuschließen oder einer bestimmten Vereinigung beizutreten, sondern garantiert auch den Schutz solcher Koalitionen (Vereinigungen), die sich zur Wahrung und Förderung gemeinsamer Interessen zusammengeschlossen haben. So sind beispielsweise Arbeitnehmervereinigungen in ihrer Existenz, ihrer organisatorischen Autonomie und in ihrer vereinsgemäßen Betätigung geschützt. Dieser Schutz besteht gegenüber

  • dem Staat: der Staat kann nur solche Schranken setzen, die zum Schutz anderer Rechtsgüter oder Rechtsbeteiligter geboten sind;
  • Dritten: Dritte dürfen Vereinsmitglieder - Gewerkschaftsmitglieder - nicht aufgrund ihrer Mitgliedschaft in diesem Verein benachteiligen;
  • den Mitgliedern: der Ausschluss eines Gewerkschaftsmitgliedes kann durch die ordentlichen Gerichte geprüft werden.
Eine vom Staat geschützte Arbeitnehmerkoalition wird als Gewerkschaft bezeichnet, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllt (diese Voraussetzungen gelten entsprechend auch für die Arbeitgebervereinigungen):

  • Es muss eine Vereinigung von Arbeitnehmern sein.
  • Es muss ein freiwilliger Zusammenschluss von Arbeitnehmern sein.
  • Es muss eine dauerhafte Verbindung einer größeren Zahl von Mitgliedern sein.
  • Gewerkschaften müssen vom Gegner unabhängig sein.
  • Gewerkschaften müssen als Gegenspieler des Sozialpartners Arbeitgeberverband auftreten können.
  • Die Gewerkschaft muss überbetrieblich sein. Das bedeutet: Ihr Wirkungskreis darf sich nicht auf ein Unternehmen beschränken. Ausnahmen bilden die "Hausgewerkschaften" der Post (Deutsche Postgewerkschaft) und der Deutschen Bundesbahn AG (TRANSNET - Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands). Sie sind als Gewerkschaften allgemein anerkannt.
  • Gewerkschaften müssen Gegenmacht sein. Sie müssen also eine Koalitionsstärke haben, die es ihnen ermöglicht, mit Macht ihre Vorstellungen durchdrücken zu können. Diese Machtposition ist abhängig von der Mitgliederzahl der Gewerkschaften. Mit steigender Mitgliederzahl sind sie fähig zum Ausüben von Druck auf den Arbeitgeber.
  • Die Arbeitnehmervereinigungen und die in ihnen zu erfolgende Willensbildung haben demokratischen Erfordernissen zu entsprechen mit dem Ziel, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingen der Mitglieder zu fördern.
Im Gegensatz zu beispielsweise Italien, Frankreich und England konzentriert sich in der Bundesrepublik Deutschland das Gros der Gewerkschaftsmitglieder auf wenige große Gewerkschaften. Das sind die Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (ver.di, IG Metall, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie etc.), der Deutsche Beamtenbund, der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands, der Marburger Bund, der Deutsche Bankangestelltenverband und der Deutsche Journalistenverband. (Ni)

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