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Ausführliche Begriffsbeschreibung
Kombilohn
Der Kombilohn ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme in Form von staatlichen Transfers von Leistungen oder Vergünstigungen an Beschäftigte mit dem Ziel der Aufnahme oder
Ausübung einer Tätigkeit. Mit dem Kombilohn-Modell sollen insbesondere Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger im Niedriglohnbereich zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen
Arbeit motiviert werden.
Neben Arbeitnehmern können mit dem Kombilohn-Modell auch Arbeitgeber gefördert werden.
Hintergrund des Fördermodells Kombilohn ist, dass die im Niedriglohnbereich häufig in ausreichender Zahl vorhandenen Arbeitsplätze nicht besetzt werden können, weil es hier auf
Grund eines zu geringen Unterschieds zwischen Entlohnung und Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Sozialhilfe) zu wenig Anreize zur Aufnahme einer Arbeit gibt.
Derzeit gibt es bundesweit rund 62 verschiedene Kombilohn-Modelle, darunter das "Mainzer Modell" oder der "Kombilohn Bremen". Hauptzielgruppe aller Modelle sind rund zwei Millionen Menschen, die seit
mindestens einem Jahr ohne Beschäftigung sind und/oder über eine geringe berufliche Qualifizierung verfügen.
Für fast alle Kombilohn-Modelle gilt, dass sie zeitlich befristet und regional begrenzt sind.
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