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Ausführliche Begriffsbeschreibung
Krankenversicherung (Gesetzliche)
Die 1883 geschaffene gesetzliche Krankenversicherung ist der älteste Zweig der Sozialversicherung. In ihr sind derzeit knapp 87 Prozent der Bevölkerung versichert. Der Versicherungspflicht
unterliegen neben anderen Personengruppen vor allem Arbeitnehmer, deren Bruttoarbeitsverdienst unter der so genannten Versicherungspflichtgrenze liegt.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr entsprechend der Entwicklung der Löhne und Gehälter angehoben und liegt im Jahr 2008 für West- und Ostdeutschland einheitlich bei
einem Jahresverdienst von 43.200 Euro. Wer mit seinem Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze von 48.150 Euro liegt und in den drei vorangegangenen Jahren mehr als die
jeweils gültige Grenze verdient hat, kann sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden.
Finanziert wird die gesetzliche Krankenversicherung im Wesentlichen durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Höhe der Beiträge orientiert sich an der Höhe der
Löhne und nicht wie in der privaten Krankenversicherung an dem Krankheitsrisiko des Versicherten. Außerdem sind im Rahmen der Familienmitversicherung Ehepartner und Kinder (bis zu
bestimmten Altersgrenzen) beitragsfrei mitversichert, falls sie kein oder nur ein geringfügiges Arbeitseinkommen beziehen.
Bereits in der Vergangenheit sind in Folge steigender Ausgaben (Grafik) in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beitragssätze stark gestiegen, und zwar von 8,2 Prozent im Jahr 1970
auf 14,8 Prozent in 2007. Zum Jahreswechsel kletterte der Beitragssatz im Schnitt auf 14,9 Prozent. Hohe Beitragssätze belasten die Arbeitskosten (Personalzusatzkosten) und wirken
sich negativ auf die Beschäftigungschancen aus. Deshalb hat der Gesetzgeber seit dem 1. Juli 2005 einen Arbeitnehmersonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozentpunkten eingeführt, den die
Versicherten ohne Zutun ihres Arbeitgebers finanzieren müssen. Der Arbeitgeberbeitragssatz sinkt damit auf 7 Prozent, die Arbeitnehmer zahlen 7,9 Prozent des beitragspflichtigen
Lohns.
Auch in der Zukunft muss aufgrund der demographischen Entwicklung und des medizinisch-technischen Fortschritts mit einem weiteren Anstieg der Ausgaben gerechnet werden. Daher sind auch im
Gesundheitswesen weitreichende Reformen notwendig, um auf der einen Seite die Belastung des Arbeitsmarktes durch steigende Beiträge zu begrenzen und andererseits eine qualitativ hochwertige
Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Mit der Gesundheitsreform 2007 werden zwar weitreichende Vertragsfreiheiten eingeführt, die auf eine effizientere Steuerung hoffen lassen. Doch
der Gesundheitsfonds wird ab 2009 Preisunterschiede eher einebnen und damit die Hoffnungen auf mehr Wettbewerb trüben. (Pi)
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