Die private Altersvorsorge als dritte Säule der Einkommenssicherung im Alter ist freiwillig. Ihre Bedeutung hängt unter anderem von dem Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung
und von den Leistungen aus betrieblichen Versorgungssystemen ab. Im Jahr 2006 wurde im Rahmen der gesetzlichen Versorgung ein Bruttorentenniveau von etwa 48 Prozent des durchschnittlichen
Jahresbruttoarbeitsentgelts erreicht. Dieses Niveau galt bislang als hinreichende Sicherung des Lebensstandards.
Allerdings wird das so genannte Standardrentenniveau kaum erreicht. Es ergibt sich aus der fiktiven Rente eines Versicherten, der über 45 Jahre lang Beiträge jeweils in Höhe des
durchschnittlichen Jahresarbeitsentgelts in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Aufgrund von Arbeitslosigkeit, Ausbildung oder unterdurchschnittlichen Verdiensten liegen die
durchschnittlichen Renten deutlich unter dem Standardrentenniveau. Westdeutsche Männer erreichten im Jahr 2006 im Schnitt nur 47,5 Prozent, Frauen wurde trotz steigender
Erwerbsbeteiligung gerade einmal 43 Prozent der Durchschnittsverdienste. Auch die Hinterbliebenenversorgung garantiert keine Lebensstandardsicherung im Alter. Und die demographische Entwicklung
wird weitere Absenkungen des gesetzichen Renteniveaus notwendig machen.
Mit dem so genannten Altersvermögensgesetz werden von 2001 bis 2008 die staatlichen Anreize zur privaten Altersvorsorge erhöht: Die Leistungen aus kapitalgedeckten Systemen sollen
gestärkt werden, weil diese Vorsorgeform von der demographischen Entwicklung unabhängig ist. Damit macht die Regierung deutlich, dass die gesetzliche Rentenversicherung keine alleinige
Lebensstandardsicherung sein kann. Die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors ab 2005 wird das gesetzliche Versorgungsniveau weiter absenken.
Ob die eingeleiteten Maßnahmen ausreichen, bleibt indes zum jetzigen Zeitpunkt unklar. Bereits die mehrfache Absenkung der gesetzlichen Schwankungsreserve lässt erkennen, dass die
bisherigen Annahmen für die Rentenberechnungen zu optimistisch waren. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Rürup-Kommission. Deshalb wird künftig der kapitalgedeckten Altersvorsorge eine
noch größere Bedeutung für die Lebensstandardsicherung im Alter zukommen müssen. (Pi)