Mit der Rentenformel wird seit Einführung der dynamischen Rente im Jahre 1957 die Höhe der Altersbezüge von Angestellten und Arbeitern errechnet.
Bis zum 31.12.1991 dienten die Bruttolöhne als Basis zur Berechnung der Renten (Bruttolohnformel), danach erfolgte die Rentenberechnung auf Basis der Nettolöhne. Seit 2001 wird wieder eine
modifizierte Bruttolohnanpassung vorgenommen, d.h. neben der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter werden auch Veränderungen des Beitragssatzes zur
Rentenversicherung berücksichtigt. Dabei wird die Rentenanpassung um die Veränderung des Altersvorsorgeanteils gebremst, der im Rahmen der privaten Altersvorsorge steuerlich gefördert
wird. Während also die Dynamisierung der Renten schwächer ausfällt und deshalb das Rentenniveau im Vergleich zu den Erwerbseinkommen sinkt, können die Versicherten über die
geförderte Rieserrente die Versorgungslücke mit Hilfe des Staates schließen.
Das "Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz)" sieht vor, die Rentenformel ab 2005 um den von der
Rürup-Kommission vorgeschlagenen Nachhaltigkeitsfaktor zu ergänzen. Mit ihm soll der Anstieg der Renten gedämpft werden, indem er bei der Berechnung von Rentenleistungen das aktuelle
Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenbeziehern berücksichtigt.
Aufgrund der Niveausenkungsklausel, die Rentenkürzungen durch Anwendung der "Riester-" und "Nachhaltigkeits-"Faktoren verbietet, kam es 2004 bis 2006 zu Nullrunden. Die ausgelassenen
Rentenkürzungen, die nach der Formel hätten vorgenommen werden müssen, sollen frühestens ab dem Jahr 2011 nachgeholt werden, falls die Entwicklung der Durchschnittsentgelte eine
höhere Rentenanpassung erlauben sollte. Dazu werden die jeweils in einem Jahr möglichen Rentenerhöhungen so lange halbiert, bis sämtliche Anpassungen nachgeholt worden sind.
2008 und 2009 sollen nun auch die beiden letzten Stufen des Riester-Faktors ausgesetzt und 2012 bzw. 2013 nachgeholt werden. (Pi)