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Ausführliche Begriffsbeschreibung
Riester-Rente
Im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung wurde im Jahre 2001 die "zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge", die so genannte "Riester-Rente" eingeführt, um mit dieser ersten
staatlich geförderten privaten Altersvorsorge Kürzungen der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen.
Arbeitnehmer, Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes können seit dem 1. Januar 2002 stufenweise Teile ihres Bruttoeinkommens für die private Altersvorsorge aufwenden (2002:
1,0 Prozent; 2003 - 2005: 2,0 Prozent; 2006 - 2007: 3,0 Prozent und ab 2008 4,0 Prozent).
Die Einzahlungen werden staatlich gefördert:
- bei Alleinstehenden mit bis zu 154 Euro jährlich;
- bei Verheirateten mit max. 308 Euro pro Jahr;
- Kindergeldberechtigte erhalten zusätzlich pro Kind und Jahr 185 Euro
(Förderbeträge jeweils auf Basis des maximalen Einzahlbetrags von 4,0 Prozent des Bruttoverdienstes).
Als Voraussetzung für eine Marktzulassung von "Riester-Rente"-Produkten müssen diese von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin) geprüft und zugelassen
werden. Neben Rentenversicherungen werden Fonds- oder Banksparpläne angeboten.
Der bis dato schleppende Absatz von Riester-Rente-Policen wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2005 an durch zahlreiche Vereinfachungen, z.B. bei der Beantragung der Fördergelder, angekurbelt.
Dadurch stieg der Absatz in den ersten neun Monaten 2005 deutlich um gut 540.000 Policen. Insgesamt wurden bis September 2005 gut 4,7 Mio. private Altersvorsorgeverträge geschlossen, die im
Rahmen der "Riesterförderung" staatlich unterstützt werden (Alterssicherungsbericht 2005 der Bundesregierung). (Pi)
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