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Ausführliche Begriffsbeschreibung
Steuern
Im Haushaltsjahr 2001 beanspruchte der Staat in Deutschland mit einem geschätzten Steueraufkommen von gut 449 Milliarden Euro weit mehr als ein Viertel der gesamtwirtschaftlichen Leistung
für sich. Hinter dieser Summe verbergen sich über 40 Einzelsteuern, deren Aufkommen Bund, Ländern und Gemeinden sowie der EU zufließen. Die einzelnen Gebietskörperschaften
werden damit in die Lage versetzt, einen großen Teil ihrer öffentlichen Aufgaben und Ausgaben zu bestreiten.
Steuern dienen jedoch nicht nur fiskalischen Zwecken. Der moderne Staat setzt sie auch zur Konjunktursteuerung, als Instrument der Einkommens- und Verteilungspolitik sowie in jüngster Zeit
verstärkt als Lenkungsinstrument zur Beeinflussung von Verhaltens- und Konsumgewohnheiten ein, zum Beispiel im Umweltschutz.
Steuern sind Zwangsabgaben, die Kraft staatlicher Finanzhoheit erhoben werden. Wer Steuern zahlt, hat keinen Anspruch auf eine direkte Gegenleistung des Staates wie es zum Beispiel bei Gebühren
der Fall ist. Steuern dienen der Erzielung staatlicher Einnahmen, eine Zweckbindung für bestimmte Staatsaufgaben gibt es aber nicht ("Nonaffektationsprinzip"). Als Ausnahme von dieser Regel
werden z.B. die Einnahmen aus der Ökosteuer zweckgebunden zur Finanzierung der Rentenversicherung eingesetzt. Die Ökosteuer als ein Beispiel einer "Lenkungssteuer" für
nicht-fiskalische Zwecke nimmt in der öffentlichen Diskussion einen immer breiteren Raum ein. Lenkungssteuern sind dabei nicht unumstritten.
Die wichtigsten Steuerquellen sind die Lohnsteuer und die veranlagte Einkommensteuer mit einem Aufkommen von rund 141 Milliarden Euro (2001), die Mehrwertsteuer mit 139,5 Milliarden Euro, die
Mineralölsteuer mit 40,5 Milliarden Euro und die Gewerbesteuer mit 24 Milliarden Euro. (Fu)
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