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Ausführliche Begriffsbeschreibung
Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze ist der Betrag eines Arbeitsentgelts, bis zu dem abhängig Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Im Jahr 2008 liegt die
Grenze bei 48.150 Euro pro Jahr oder 4.012,50 Euro pro Monat.
Seit dem 1.4.2007 gilt: Wer im aktuellen Jahr mehr verdient und auch in den vorausgegangenen drei Jahren mehr als die jeweils gültige Versicherungspflichtgrenze überschritten hat, kann
freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder sich alternativ privat absichern. Anders als bisher besteht eine allgemeine Versicherungspflicht, d.h. eine eigene
Rücklage für den Erkrankungsfall ohne private Krankenversicherung ist nicht mehr möglich.
Angesichts des hohen Ausgabenrisikos wählten aber in der Vergangenheit die von der Versicherungspflicht befreiten Personen überwiegend eine private Krankenversicherung. Im Jahr 2005
waren rund 87 Prozent der Bevölkerung freiwilliges oder Pflichmitglied einer gesetzlichen Kasse, weitere rund 10 Prozent waren privat krankenversichert. Neben den besonderen
Sicherungsformen des Bundes waren lediglich 0,3 Prozent der Bevölkerung nicht versichert oder machten keine Angaben zu ihrer Absicherung für den Krankheitsfall. (Pi)
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