Sozialversicherungsexperte Jochen Pimpertz über die Pflege-Reform

Staat und Wirtschaftspolitik

Gymnasien, Realschule, Hauptschule | Sekundarstufe I + II

Interview
20.08.2018

Dr. Jochen Pimpertz, Experte für Sozialpolitik im Institut der deutschen Wirtschaft, über die Reform der Pflegeversicherung.

Führt überhaupt ein Weg an steigenden Beitragssätzen in der Pflegeversicherung vorbei?

Dass immer mehr Versicherte aus der gesetzlichen Pflegekasse versorgt werden müssen, steht definitiv fest. Wenn dies weiterhin über das Umlageverfahren finanziert wird, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man senkt die Leistungen der Versicherung oder der Beitragssatz muss steigen.

Beides geht vor allem auf Kosten jüngerer Menschen.

Das stimmt. Aber es gibt einen Ausweg. Dazu müsste man die Finanzierung der Pflegeversicherung ändern. Im derzeitigen Umlageverfahren trifft der demografische Wandel die ganz Jungen besonders hart. Stellt man dagegen auf das Kapitaldeckungsverfahren um, würden die heutigen Beitragszahler selbst für ihre Pflegekosten vorsorgen, und auf die jungen Leute käme kein solch extremer Beitragsanstieg zu.

CDU/CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung einer ergänzenden kapitalgedeckten Pflegeversicherung verabredet. Was halten Sie davon?

Es wäre zumindest ein Anfang. Wenn in der sozialen Pflegeversicherung alles beim Alten bleibt, also der Beitragssatz weiter bei knapp 2 Prozent liegt und die Pflegesätze nicht angehoben werden, dann deckt die gesetzliche Versicherung einen immer kleineren Teil des tatsächlichen Pflegebedarfs ab. Wenn diese Lücke durch eine ergänzende kapitalgedeckte Pflegeversicherung geschlossen wird, kann die Lastenverschiebung zwischen den Generationen zumindest begrenzt werden.

Wie könnte das praktisch aussehen?

Grundsätzlich muss jeder Bürger zu einer solchen Zusatzversicherung verpflichtet werden. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder sichern alle Versicherten die gleiche Zusatzleistung ab. Das würde für ältere Mitglieder höhere Prämien bedeuten, weil Ihnen weniger Zeit bleibt, ausreichend Kapital zu bilden. Oder aber alle zahlen den gleichen festen Betrag pro Monat. Wer dann beispielsweise in zehn Jahren pflegebedürftig wird, erhält aufgrund der relativ kurzen Ansparphase nur ein geringe Aufstockung der gesetzlichen Pflegesätze; wer hingegen erst in 30 Jahren Pflegehilfe braucht, für den fällt der Zuschuss aus der kapitalgedeckten Säule höher aus. Trotzdem kämen Jüngere wie Ältere auf den gleichen Versicherungsschutz, denn die Versorgungslücke wächst ja erst langsam.