Tarifverträge –Varianten, Verhandlungspartner, Gültigkeit

Unternehmen und Markt

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Hintergrundtext
26.01.2018

Tarifverträge sind in den Medien besonders dann ein Thema, wenn gestreikt wird. Dabei beginnt die Arbeit an neuen Tarifverträgen bereits wesentlich früher. Wir zeigen, wer sie verhandelt und was darin festgeschrieben ist.

Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden, Zuschläge oder auch der Kündigungsschutz: All das können Tarifverträge in Deutschland regeln. Das Ziel dieser Vereinbarung ist es, einheitliche Standards in Branchen zu schaffen. Zum einen sichern die Verträge allen Unternehmen gleiche Bedingungen zu, etwa eine bestimmte Zahl an Wochenarbeitsstunden. Zum anderen schützen die Abschlüsse die Rechte der Arbeitnehmer und garantieren ihnen ein festgeschriebenes Gehalt. Grundlage für Tarifverträge ist in Deutschland das Tarifvertragsgesetz, das bereits seit Gründung der Bundesrepublik im Jahre 1949 existiert.

Gewerkschaften und Unternehmen verhandeln die Bedingungen der Tarifverträge. Die einzelnen Gewerkschaften vertreten in den Gesprächen die Interessen und Forderungen der Angestellten und Arbeiter ihrer Branche. Viele Unternehmen vertrauen darauf, dass ihr zuständiger Arbeitgeberverband die besten Konditionen erzielt und übertragen ihm die Verhandlungshoheit. Klassische Beispiele für diese Vorgehensweise finden sich in der Chemieindustrie, dem öffentlichen Dienst oder der Metall- und Elektro-Industrie.

Tarifbindung sinkt

Dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zufolge waren im Jahr 2016 gut 50 Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland tarifgebunden. In den neuen Bundesländern waren es etwa 36 Prozent. In ganz Deutschland nimmt die Tarifbindung seit Jahren deutlich ab: 1998 waren in Westdeutschland noch 76 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden, in Ostdeutschland immerhin 63 Prozent.

Insgesamt gibt es in der Bundesrepublik mehr als 73.000 geltende Tarifverträge. Jedes Jahr werden zwischen 4000 und 7000 Verträge neu verhandelt. Doch Tarifvertrag ist nicht gleich Tarifvertrag. In Deutschland unterscheidet man zwischen Manteltarifverträgen, Lohntarifverträgen, Gehaltstarifverträgen und Entgelttarifverträgen. Früher differenzierte man stark zwischen Gehalt, Lohn und Entgelt – also zwischen Angestellten, Arbeitern und Auszubildenden. Das ist heutzutage unüblich, weshalb diese Art von Verträgen heute zumeist Vergütungstarifvertrag heißen. Gilt ein Tarif für eine gesamte Branche in einem bestimmten Gebiet, etwa dem Bundesland NRW, spricht man von Branchen- bzw. Flächentarifverträgen.

Manteltarifvertrag regelt Arbeitsbedingungen

Der Manteltarifvertrag regelt vor allem die Arbeitsbedingungen. Dazu gehören die Zahl der Urlaubstage, die Wochenarbeitszeit, Kündigungsfristen und Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall. Deshalb wird der Manteltarifvertrag auch öfter Rahmentarifvertrag genannt. In der Regel gilt er über eine längere Zeit und damit länger als Vereinbarungen zu Lohn und Gehalt. In einigen Wirtschaftszweigen läuft er sogar unbefristet.

Spezieller wird es bei den Tarifverträgen, die Lohn, Gehalt oder Entgelt regeln. Sie werden meist mit einer Laufzeit von ein bis zwei Jahren abgeschlossen und legen die Gehaltsbänder für die Mitarbeiter fest. Abhängig von ihren Aufgaben und Tätigkeiten werden die Arbeitnehmer bestimmten Tarifgruppen zugewiesen. Für die jeweiligen Gruppen gelten einheitliche Vergütungen - sie können von den tarifgebundenen Firmen zwar aufgestockt, jedoch nicht unterschritten werden.

Gehört eine Firma keinem Arbeitgeberverband an, muss sie sich selbst um ihre Verträge kümmern. Dafür hat sie mehrere Möglichkeiten. Die erste Option: Sie kann den ausgehandelten Tarifvertrag des Arbeitgeberverbands übernehmen. Das nennt man „ausdrückliche Übernahme“. Dabei bietet das Unternehmen allen Mitarbeiter identische Verträge an.

Eine zweite Option sind Firmentarifverträge. Insbesondere größere Unternehmen regeln ihre Tarife auf diesem Weg direkt mit den Gewerkschaften. Üblich ist das in Deutschland beispielsweise in der Luftfahrtbranche. 2015 hatten knapp acht Prozent der Beschäftigten im Westen und rund zwölf Prozent im Osten einen Firmentarifvertrag.

Koalitionsfreiheit im Grundgesetz verankert

Grundsätzlich gilt in Deutschland Koalitionsfreiheit. Durch Artikel 9 des Grundgesetzes ist garantiert, dass sich Unternehmen in Arbeitgeberverbänden zusammenfinden und auch Tarifverträge abschließen können. Gleiches gilt für die Vereinigung von Beschäftigten in Gewerkschaften. Eine Verpflichtung dazu besteht aber nicht. Für Unternehmen, die nicht in einem Wirtschaftsverband organisiert sind und sich auch nicht freiwillig um einen Tarifvertrag kümmern, gibt es gesonderte Regeln.

Von den rund 73.000 Tarifverträgen in Deutschland sind zurzeit 443 allgemeinverbindlich. Das bedeutet, sie gelten für alle Unternehmen eines Tarifgebiets. Gibt es zum Beispiel einen Tarifvertrag in NRW, der vom Landesarbeitsminister allgemeinverbindlich erklärt wird, müssen sich auch Unternehmen ohne Tarifbindung im Geltungsbereich des Tarifvertrages an ihn halten. Auch hier gilt: Der vereinbarte Tarif ist die Mindestanforderung. Mehr Lohn oder bessere Arbeitsbedingungen dürfen Unternehmen jederzeit anbieten.


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