Regierungserklärung

Regierungserklärungen sind in Artikel 43, Absatz 1 des Grundgesetzes geregelt. Demnach können der/die Bundeskanzler/in oder andere Kabinettsmitglieder damit "jederzeit" vor den Bundestag treten.

Regierungserklärungen werden üblicherweise zu Beginn einer Wahlperiode nach Bildung einer neuen Regierung abgegeben. Darin steckt der Kanzler seine Vorhaben für die kommenden vier Jahre ab. Aber auch während einer Wahlperiode wird von Regierungserklärungen zunehmend Gebrauch gemacht.

Mit sehr viel Aufmerksamkeit wurde beispielsweise die Regierungserklärung des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) vom 14. März 2003 in der Öffentlichkeit verfolgt: darin gab Schröder mit der Ankündigung massiver Einschnitte in die Sozialsysteme das Start-Signal für die Reformpolitik seiner Regierung ("Agenda 2010").

Regierungserklärungen sind in aller Regel der Auftakt für eine längere Parlamentsdebatte. Auf den Regierungschef antwortet fast immer der Oppositionsführer.