Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II (ALG II)

Das Arbeitslosengeld II (ALG II), umgangssprachlich als Hartz IV bekannt, war eine soziale Leistung in Deutschland, die zur Sicherung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Bedürftige und ihre Angehörigen dient. Diese Leistung wurde im Rahmen der Agenda 2010 unter Bundeskanzler Gerhard Schröder und seiner rot-grünen Regierung eingeführt. Der Name „Hartz IV" leitet sich aus den Hartz-Reformen ab, die nach ihrem Hauptentwickler, Peter Hartz, einem damaligen Manager und Vorsitzenden der Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, benannt wurden. In der vierten Reform wurde die Einführung des ALG II beschlossen. Auch wenn der Begriff nie offiziell war, wurde er lange synonym genutzt und auch in der Umgangssprache stigmatisierend genutzt. So wurde beispielsweise das Wort „hartzen“, das ein faules Rumhängen beschreiben sollte, häufig genutzt.

Zweck und Einführung: Die Einführung des ALG II im Jahr 2005 verfolgte das Ziel, die Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Langzeitarbeitslose in einer Leistung zu bündeln, um Anreize zur Arbeitsaufnahme zu schaffen und die Verwaltung zu vereinfachen. Es ersetzte die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige und zielte darauf ab, Bedürftigen eine Grundsicherung zu gewähren, die sowohl den Lebensunterhalt als auch Kosten für Unterkunft und Heizung umfasst.

Geltungszeitraum und Zielgruppe: Von seiner Einführung im Jahr 2005 an war das ALG II bis zur Einführung des Bürgergeldes am 1. Januar 2023 in Kraft. Es richtete sich an erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis zur Altersgrenze für die Regelaltersrente, die fähig sind, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten, aber ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Nicht erwerbsfähige Angehörige dieser Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhielten Sozialgeld.

Ablösung durch das Bürgergeld: Das Arbeitslosengeld II wurde am 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld abgelöst. Die Einführung des Bürgergeldes markiert eine Reform des bestehenden Sozialleistungssystems, mit dem Ziel, die Leistungen für Bedürftige zu erhöhen, den Zugang zu vereinfachen und die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu fördern.

Die Reform und die Umbenennung in Bürgergeld spiegeln den Wunsch wider, die Bedingungen und das Ansehen der Leistungsempfänger zu verbessern sowie die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und zu entstigmatisieren. Das Bürgergeld behält grundlegende Prinzipien des ALG II bei, setzt jedoch auch neue Akzente in der Förderung und Unterstützung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.