Ausbilder

In der betrieblichen Berufsausbildung haben Ausbilder eine Schlüsselfunktion. Sie tragen den Jugendlichen gegenüber Verantwortung für den Ausbildungserfolg und für deren persönliche Entwicklung. Sie haben dafür zu sorgen, dass der Fachkräftenachwuchs die Aufgaben in den Betrieben übernehmen kann, die für die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Wirtschaft notwendig sind. Ausbilder sind mithin Experten für die berufspraktische Qualifizierung und Förderung junger Menschen. Die rund 1,3 Millionen Auszubildenden verteilten sich 2019 bundesweit auf rund 426.000 Ausbildungsbetriebe.


In der Berufsausbildung des dualen Systems in der Bundesrepublik darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Das Berufsbildungsgesetz schreibt als Beleg für die fachliche Eignung den erforderlichen Abschluss einer Prüfung - in der Regel in der Fachrichtung des Ausbildungsberufs - und den Nachweis der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse vor.
Die veränderten Rahmenbedingungen der Berufsausbildung erfordern ein anderes Rollenverständnis der Ausbilder: Der herkömmliche Ausbilder in der Industrie war vor allem Unterweiser und Instrukteur, der in den zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnissen ständig Meisterschaft zu demonstrieren hatte. Nun wird von ihm erwartet, dass er vor allem die Eigenaktivität der Lernenden fördert, ihre Motivation und ihr Sachinteresse wach hält und bei individuellen Schwierigkeiten als Berater auftritt.


Neben den bei den zuständigen Stellen gemeldeten Ausbildern sind in allen Ausbildungsbereichen viele Beschäftigte tätig, für die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit die Ausbildung junger Menschen eine besondere Aufgabe darstellt. Die Leistungen dieser sogenannten Ausbildungsbeauftragten oder nebenberuflich tätigen Ausbilder sind für die Qualität der Berufsausbildung im dualen System unersetzbar. Das Bundesinstitut für Berufsbildung schätzt, dass mehrere Millionen Beschäftigte ihr Wissen und Können an junge Menschen weitergeben.