Wirtschaftslexikon

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Ausbildungspakt

Der „Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland“, kurz: Ausbildungspakt, ist eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft. Hauptziel des Pakts ist die Schaffung neuer Ausbildungsplätze. Jedem Jugendlichen soll ein Ausbildungsangebot gemacht werden, um den Fachkräftenachwuchs zu sichern. Der erste Ausbildungspakt galt von 2004 bis 2006. 2007 wurde er um drei Jahre verlängert und 2010 mit neuen Schwerpunkten bis zum Jahr 2014 fortgesetzt.

Erster Ausbildungspakt

Im ersten Ausbildungspakt sagte die Wirtschaft zu, während der dreijährigen Dauer dieses Paktes im Jahresdurchschnitt 30.000 neue Ausbildungsplätze zu schaffen. Auch zur Schaffung von jährlich 25.000 Plätzen für betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifikationen verpflichtete sich die Wirtschaft. Die Betriebe trugen die Sach- und Personalkosten, der Bund gewährte über die Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Zuschuss zum Unterhalt der Jugendlichen.

Hintergrund des ersten Ausbildungspaktes: Ursprünglich wollte die Bundesregierung die Schaffung von Lehrstellen in ausreichender Zahl per Gesetz erzwingen (Ausbildungsabgabe). Der Gesetzentwurf wurde jedoch am 12. Juni 2004 vom Bundesrat abgelehnt. Danach signalisierte die Bundesregierung, dass sie auf die Ausbildungsabgabe verzichten will, sollte ein freiwilliger Ausbildungspakt zustande kommen.

Mit dem ersten Ausbildungspakt gelang eine Trendwende auf dem Ausbildungsmarkt. Die Zahl neuer Ausbildungsverträge stieg an. Im IHK-Bereich beispielsweise gab es 2006 27.000 mehr Ausbildungsanfänger als noch 2003 – ein Zuwachs von 8,7 Prozent.

Zweiter Ausbildungspakt

Der zweite Ausbildungspakt von 2007 bis 2010 hatte noch ehrgeizigere Ziele. Unter anderem sagte die Wirtschaft zu, jährlich 60.000 Ausbildungsplätze einzuwerben. Die Bundesregierung verpflichtete sich im Gegenzug  im Sonderprogramm „Einstiegsqualifzierung Jugendlicher“ zur Förderung von 40.000 Plätzen pro Jahr. Zusätzlich übernahm die Bundesagentur für Arbeit im Herbst 2007 die Finanzierung 7.500 außerbetrieblicher  Ausbildungsplätze, um die Situation jugendlicher Migranten zu verbessern.

Dritter Ausbildungspakt

In der dritten Verlängerung des Ausbildungspaktes mit den neuen Paktpartnern Kultusministerkonferenz und der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung schreibt die Wirtschaft ihre Zusage für 60.000 Ausbildungsplätze jährlich fort. Diesmal allerdings unter einem demografischen Vorbehalt. Denn die Bewerber sind knapp: So meldet die Bundesagentur für Arbeit, dass es zum 30.9.2011 erneut mehr unbesetzte Ausbildungsplätze (29.700) als unversorgte Bewerber (11.600) gab. Der Überhang an Stellen (+18.100) habe sich gegenüber dem Vorjahr sogar deutlich um 10.800 vergrößert (Stellenüberhang 2010: +7.300).

Auf diese Entwicklung reagierten die Partner bei der Fortsetzung des Ausbildungspaktes im Oktober 2010 mit einem neuen Schwerpunkt. Da es trotz des Stellenüberhangs immer noch zahlreiche Jugendliche gibt, die keine  Ausbildung finden, konzentrieren sich die Paktpartner stärker darauf, die Ausbildungsreife dieser Berufseinsteiger zu verbessern.