Ausgleichsabgabe
Arbeitgeber sind nach dem IX Sozialgesetzbuch verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur unzureichend nach, müssen sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Geltungsbereich und Höhe
Die Regelung gilt für alle Arbeitgeber, die mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen. Wenn sie nicht wenigstens 5% der Arbeitsplätze (Beschäftigungspflichtquote) mit schwerbehinderten Menschen oder gleichgestellten Personen besetzen, wird die Ausgleichsgabe fällig. Die Abgabe ist gestaffelt: Je weniger der Arbeitgeber die Pflichtquote erfüllt, umso höher ist die zu zahlende Ausgleichsabgabe.
Die Ausgleichsabgabe je nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz beträgt:
- EUR 105,00 bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis unter 5 Prozent
- EUR 180,00 bei einer Beschäftigungsquote von 2 bis unter 3 Prozent
- EUR 260,00 bei einer Beschäftigungsquote von unter 2 Prozent.
- Für Kleinbetriebe gelten Sonderregelungen.
Berechung der Ausgleichsabgabe
Wie hoch die Belastung für einen Betrieb ist und wie sich die zusätzliche Einstellung oder Ausbildung von schwerbehinderten Menschen auf die Ausgleichsabgabe auswirken würde, kann überschlagsweise mit dem REHADAT-Elan-Ersparnisrechner im Internet berechnet werden.
Gesamtvolumen
Die Gesamtsumme der Ausgleichsabgabe lag im Jahr 2008 bei 519,15 Millionen Euro, das ist ein Mehraufkommen von 8,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der kontinuierlich rückläufige Trend der letzten Jahre ist damit zunächst gebremst. Ein Grund ist die gute gesamtwirtschaftliche Lage im vergangenen Zeitraum: Arbeitgeber, die mehr Mitarbeiter beschäftigen, müssen auch mehr Pflichtarbeitsplätze besetzen.
Der Zahlungsweg
Die Ausgleichsabgabe ist an die Integrationsämter der Bundesländer zu zahlen. Diese behalten 80 Prozent für ihre Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX. 20 Prozent werden an einen Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales weitergeleitet. Aus diesem Fonds erhält die Bundesagentur für Arbeit 16 Prozent zur besonderen Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Vom Rest werden überregionale Aufgaben und Projekte zur Integration behinderter Menschen in das Arbeitsleben finanziert.
Mittelverwendung
Die Gesamtausgaben der Integrationsämter im Jahre 2008 betrugen 341,99 Millionen Euro. Davon wurde der weitaus größte Teil, nämlich 264 Millionen, in die begleitende Hilfe im Arbeitsleben investiert. Die schwerbehinderten Menschen selbst wurden mit rund 25 Millionen bezuschusst, rund 62 Millionen gingen an Träger von Integrationsfachdiensten und als Unterstützung für Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, wurden 131,65 Millionen bereitgestellt. Integrationsprojekte erhielten 46 Millionen und Arbeitsmarktprogramme, die ebenfalls Arbeitgebern zugute kamen, wurden mit knapp 7 Millionen gefördert. So fließt ein großer Teil der Ausgleichsabgabe zurück an Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht erfüllen.
Software online erhältlich
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln stellt die Software REHADAT-Elan für Arbeitgeber bereit. Damit können Personalabteilungen die von dem Gesetzgeber vorgeschriebene Anzeige über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen, die sie jährlich bis zum 31. März abgeben müssen, leicht erstellen. Das Programm führt alle Berechnung zur Ermittlung der Ausgleichsabgabe durch und erlaubt die elektronische Abgabe der Anzeige.
(Se/ Stand April 2010)

