Bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof (BRH) ist eine oberste Bundesbehörde. Er hat die Aufgabe, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes zu prüfen. Bei diesen Prüfungen geht es insgesamt um einen Betrag von über 600 Milliarden Euro.

Jahresberichte und weitere Berichte

Der BRH präsentiert die Ergebnisse seiner Prüfungen regelmäßig in den sogenannten Jahresberichten dem Bundesrat und der Bundesregierung. Die Ergebnisse der BRH-Prüfungen bilden die Grundlage für Empfehlungen an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung für Einsparungen, Mehreinnahmen sowie Qualitätsverbesserungen. Die Jahresberichte sind die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung durch das Parlament.
Neben dem Jahresbericht können in weiteren Fällen "Sonderberichte" angefertigt werden.

Verfassungsrechtliche Stellung und Struktur

Die Stellung des BRH und seiner Mitglieder sowie seine wesentlichen Aufgaben sind im Grundgesetz garantiert. Dort heißt es:

„Der Bundesrechnungshof, dessen Mitglieder richterliche Unabhängigkeit besitzen, prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts-und Wirtschaftsführung. Er hat außer der Bundesregierung unmittelbar dem Bundestag und dem Bundesrat jährlich zu berichten." (Art. 114 Abs. 2 Satz 1 und 2 Grundgesetz)
Näheres regeln Einzelgesetze, insbesondere das Gesetz über den Bundesrechnungshof (BRHG) vom 11.07.1985. Sitz des BRH ist Bonn.

Der Bundesrechnungshof steht in der Hierarchie der Bundesbehörden auf der einer Stufe mit dem Bundespräsidialamt, dem Bundeskanzleramt und den Bundesministerien.

Der Bundesrechnungshof besteht aus 9 Prüfungsabteilungen mit zur Zeit 50 Prüfungsgebieten.
 
Weitere Informationen unter:
www.bundesrechnungshof.de
 
(Stand: 2016)