Dienstleistungsrichtlinie der EU

Mit der „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt“, kurz: Dienstleistungsrichtlinie, will die EU den europaweiten Binnenmarkt auch im Bereich Dienstleistungen umsetzen.

Dazu wurde bereits im Januar 2004 unter Leitung des ehemaligen EU-Binnenmarktkommissars Frits Bolkestein ein Entwurf vorgestellt, der einheitliche Rahmenbedingen, Verhaltenskodizes, Verwaltungsvereinfachungen und die Harmonisierung von Rechtsvorschriften für die EU-Mitgliedstaaten vorsieht. Der erste Entwurf wurde stark kritisiert, und so wurden im Laufe des legislativen Prozesses kontroverse Punkte geändert, u.a. das Herkunftslandprinzip.

Die Dienstleistungsrichtlinie ist am 27.12.2006 in Kraft getreten und musste bis spätestens zum 27.12.2009 in nationales Recht umgesetzt werden.

Ziel der EU ist es, mit der Dienstleistungsrichtlinie die Voraussetzungen für mehr Wettbewerb und mehr Wachstum zu schaffen. Kritiker hingegen befürchten, dass die Dienstleistungsrichtlinie zu schlechteren sozialen Bedingungen führen könnten, weil die Regelungen aus Ländern mit geringem Sozialstandard auch für Arbeiten in Ländern mit hohem Schutzniveau, wie z.B. in Deutschland gelten.