Europäischer Rat

Regelmäßig treffen sich Spitzenpolitiker auf sogenannten EU-Gipfeln. Das sind dann formal die Tagungen des Europäischen Rates. Teilnehmer sind die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer. Das Gremium der Nationalstaaten gibt die allgemeinen politischen Ziele der EU vor und legt deren Prioritäten fest. Es darf allerdings keine Gesetze beschließen oder Rechtsvorschriften erlassen. Zudem befasst es sich mit sensiblen Problemen, die zwischen den Staaten auf niedrigerer Arbeitsebene nicht gelöst werden können. Eine wichtige Aufgabe ist der Vorschlag des Präsidenten der EU-Kommission, der anschließend vom EU-Parlament gewählt wird. Die Mitglieder des Europäischen Rates bestimmen auch alle zweieinhalb Jahre den Präsidenten ihre Gremiums. Eine einmalige Wiederwahl ist erlaubt. Der Präsident des Rates nimmt ebenso wie der Präsident der EU-Kommission und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an den Treffen teil. Ein Stimmrecht haben sie jedoch nicht.
 
Tagungen

Der Tagungsort des Europäischen Rates ist meistens Brüssel. Für ihre Unterredung kommen die Mitglieder dort gewöhnlich viermal im Jahr zusammen. Eine außerordentliche Sitzung kann vom Präsidenten jederzeit einberufen werden. Seine Entscheidungen trifft der Europäische Rat in der Regel im Konsens. Einstimmigkeit ist in einigen Fällen Voraussetzung. Manchmal würde allerdings auch eine qualifizierte Mehrheit der Mitglieder reichen. Die genauen Bestimmungen regelt der EU-Vertrag. Seit 2009 und dem Vertrag von Lissabon sind die Rolle des Europäischen Rates und seine Position im Gefüge der EU klar definiert. Denn erst seitdem gehört er offiziell zu den insgesamt sieben Organen der EU. Gegründet wurde das Gremium 1974 als informeller Gesprächskreis. Einen eigenen Status hat es seit 1993 mit dem Vertrag von Maastricht.
Der Europäische Rat ist nicht zu verwechseln mit dem Europarat und dem Rat der Europäischen Union.

Quelle: AKTIVonline, Michael Stark