Finanzpolitik

Die Finanzpolitik von Bund, Ländern und Gemeinden bedient sich der staatlichen Einnahmen und Ausgaben zur Verwirklichung öffentlicher Ziele. Die Finanzpolitik entscheidet zum Beispiel, welche Haushaltspositionen aus konjunkturellen Gründen geändert werden, wie die angebotenen öffentlichen Güter zu finanzieren sind, wer die Finanzierungslasten übernimmt und wie über Steuern und Transfers Einkommen umverteilt werden.

Die traditionelle Finanzwissenschaft teilt damit die Finanzpolitik in die drei Bereiche Stabilisierung, Allokation und Distribution ein. In Deutschland haben Bund, Länder und Gemeinden finanzpolitische Kompetenzen. Formalrechtlich entscheiden die Parlamente über die finanzpolitischen Maßnahmen wie etwa neue Steuergesetze und Infrastrukturinvestitionen.

Ein wichtiges Ziel der Finanzpolitik ist die Einnahmebeschaffung zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben durch Steuern und Abgaben (fiskalisches Ziel). Außerfiskalische Zielsetzungen führen z.B. zum Einsatz von "Lenkungssteuern", wie Umwelt- oder Energiesteuern. Um die Ziele der Finanzpolitik zu verwirklichen, kann der Staat die Instrumente der öffentlichen Einnahmen und der öffentlichen Ausgaben einsetzen oder auch durch öffentliche Unternehmen gewünschte Leistungen für die Bürger erbringen.

Ein wesentliches Problem der Finanzpolitik ist es, die öffentlichen Ausgaben im Zaum zu halten. Besonders vor Wahlen neigen Politiker dazu, mit zusätzlichen Ausgaben die Wirtschaft kurzfristig anzukurbeln oder durch zusätzliche Sozialtransfers wie z.B. Kindergelderhöhungen ihre Wahlchancen zu verbessern. Steigende Ausgaben müssen jedoch durch Mehreinnahmen (z.B. Steuererhöhungen) finanziert werden. Die Gefahr ist groß, dass dadurch die private Wirtschaft insgesamt geschwächt und das Wirtschaftswachstum mittelfristig reduziert wird. (Fu)