Wirtschaftslexikon

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Gemeinschaftsteuern

Gemeinschaftsteuern sind Steuern, die Bund und Ländern gemäß Artikel 106 Abs. 3 des Grundgesetzes gemeinsam zustehen.

Zu den Gemeinschaftsteuern zählen Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, nicht veranlagte Steuer vom Ertrag, Zinsabschlag und Körperschaftsteuer (Einkommensteuer), Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer (Umsatzsteuer).

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