Innovationen und Patentwesen

Erfolgreiche Innovationen sind gewöhnlich mit Hilfe des gewerblichen Rechtsschutzes gegen Nachahmung und widerrechtliches in Verkehr bringen geschützt. Mit dem Patent erhält der Inhaber bis zu 20 Jahre das "Monopol", die Innovation wirtschaftlich zu verwerten. Im Gegenzug wird seine Erfindung offen gelegt und somit als Stand der Technik dokumentiert. Alle Interessierten sollen informiert und angeregt werden, durch Weiterentwicklung wieder Neues zu schaffen. Das Patentwesen spielt schon deswegen eine bedeutende Rolle, weil es Zukunftsmärkte sichern kann.

Allerdings wird ein Patent nur erteilt, wenn die Erfindung neu ist: Vor der Anmeldung darf sie nirgendwo durch schriftliche oder mündliche Beschreibung veröffentlicht worden sein; die Erfindung muss auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein.

In Deutschland werden seit 1995 wieder spürbare Steigerungen bei den Patentanmeldungen registriert (jährlicher Zuwachs durchschnittlich 16 Prozent). Durch zahlreiche Initiativen ist es gelungen, eine längere Durststrecke zu überwinden. Im Jahr 2000 wurden über 110.000 Patente mit dem Bestimmungsland Deutschland angemeldet. Allerdings werden noch zu viele Patente deswegen nicht erteilt, weil die Inhalte der Anmeldung nicht neu sind. Die Kosten für eine deutsche Patentanmeldung (inklusive Patentanwalt) liegen bei etwa 2.700 Euro. Die Gebühren für die Aufrechterhaltung belaufen sich in den ersten zehn Jahren zusammen auf etwa 1.700 Euro. (TE)