Meister-Bafög

Als Meister-BAföG (oder Aufstiegs-BAföG) wird der Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen bezeichnet. Der Anspruch wird durch das von Bund und Ländern finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) begründet und unterstützt die Qualifizierung durch Meisterkurse oder andere auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitende Lehrgänge. Die Qualifikation zum staatlich anerkannten Meister befähigt die Absolventen unter anderem dazu, einen Betrieb zu führen und Lehrlinge auszubilden. Ziel der Förderung ist es, den Schritt in die Selbstständigkeit zu erleichtern.

Förderinstrumente

Das Meister-BAföG umfasst zwei Bestandteile: einen Zuschuss, der in der Regel ein Drittel der Förderung ausmacht, und den Darlehensanteil, der durch die KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) geleistet wird. Die Förderung beinhaltet einen sogenannten Maßnahmebeitrag, der unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt wird. Der Maßnahmebeitrag setzt sich aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und einem Beitrag zu den Kosten des Prüfungsstücks zusammen. Teilnehmer von Vollzeitmaßnahmen können zudem einen Beitrag zum Lebensunterhalt beantragen. Dieser wird einkommens- und vermögensabhängig geleistet.

Berechtigte Personen

Die Aufstiegsförderung steht generell allen Berufsgruppen offen. Gefördert werden Fachkräfte, die sich auf folgende Berufsabschlüsse vorbereiten:

  • Altenpfleger
  • Erzieher
  • Techniker
  • Fachkaufleute
  • Fachwirt
  • Industriemeister
  • Fachkrankenpfleger
  • Programmierer
  • Betriebsinformatiker
  • Betriebswirt

oder eine vergleichbare Qualifikation anstreben. Voraussetzung ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbarer Berufsabschluss.