Mitbestimmung in Europa

In jedem Land der Europäischen Union haben sich Mitbestimmungsstrukturen gebildet, die sich jedoch sehr unterschiedlich entwickelt haben. Eine vergleichende Wertung ist daher sehr schwierig. Bei systematischer Betrachtungsweise können aber drei Grundtypen von Arbeitnehmervertretungen unterschieden werden, die sich allerdings zum Teil auch wieder überschneiden:

  • Reine Arbeitnehmervertretungen: Hier gibt es keine institutionelle Vertretung oder Beteiligung des Arbeitgebers. Diese reinen Arbeitnehmervertretungen werden von allen Arbeitnehmern des Betriebes oder des Unternehmens in einer freien und geheimen Wahl gewählt wie zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland oder in den Niederlanden.
  • Gemischte Arbeitnehmervertretungen: Ihnen gehören sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber oder ihre Vertreter an. Meist sind sie paritätisch besetzt. Beispiele dieser gemischten Vertretungen finden wir in Belgien oder in Frankreich.
  • Gewerkschaftliche Vertretungen: Gewerkschaften vertreten hier einmal die Interessen der Mitglieder, zum anderen sind sie Interessensvertreter der Belegschaften des Betriebes, auch wenn diese nicht Mitglied der Gewerkschaften sind (Doppelfunktion im Betrieb). Beispiele hierfür finden wir in Frankreich und in Italien.

Oft hängen diese drei unterschiedlichen Arbeitnehmervertretungsorgane auch von der Zahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ab. Bei einer kleinen Zahl von Arbeitnehmern finden wir vielfach reine Arbeitnehmervertretungen, ab einer gewissen Größenordnung wird dann daraus ein aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetztes Mitbestimmungsorgan. (Ni)