OPEC

Die „Organization of the Petroleum Exporting Countries“ (OPEC) ist eine 1960 in Bagdad gegründete Organisation, die derzeit aus 13 Mitgliedern besteht: Algerien, Angola, Äquatorialguinea, Gabun, Irak, Iran, Republik Kongo, Kuwait, Libyen, Nigeria, Saudi Arabien, Venezuela und Vereinigte Arabische Emirate.

Ziele und Rahmenbedingungen der OPEC

Durch Einflussnahme auf die Erdölförderung sollen auf lange Sicht stabile Einnahmen aus dem Erdölgeschäft garantiert werden. Dies ist faktisch möglich, da die Mitgliedsländer von OPEC zusammengenommen über rund 80 Prozent der bestätigten Erdölreserven verfügen. Somit haben die Entscheidungen der OPEC hinsichtlich des Weltmarktpreises für Rohöl enorme Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Dieser Rohstoff ist insbesondere für Industrienationen ein Schlüsselelement für Wachstum.

Organisationsstruktur

Die Organe der OPEC lassen sich wie folgt unterteilen: Aufgabe des Generalsekretärs ist es, in enger Abstimmung mit dem Sekretariat die Organisation nach außen hin zu repräsentieren und sich in exekutiver Tätigkeit um das Tagesgeschäft zu kümmern. Wichtigstes Organ der OPEC ist eine Konferenz, zu der sich die zuständigen Minister der OPEC-Mitgliedsländer zweimal im Jahr treffen, den Markt beurteilen, und entsprechende Maßnahmen einleiten. Diese Maßnahmen werden dann vom Rat der Gouverneure umgesetzt, der aus je einem Gouverneur pro Mitgliedsland besteht und der unter anderem auch in beratender Funktion für die Ministerkonferenz zuständig ist.

Die Ölkrise 1973

Traurige Berühmtheit erlangte die OPEC während der ersten Ölkrise 1973: Als Reaktion auf den Jom-Kippur-Krieg (Ägypten und Syrien griffen Israel an) verhängte die OPEC einen Ölboykott gegenüber den westlichen Staaten, weil sie deren Solidarität mit Israel verurteilte. Am 17. Oktober 1973 stieg der Ölpreis von 3 auf 5 Dollar, also um fast 70 Prozent – und im Laufe des Jahres 1974 sogar auf 12 Dollar.

Der Kartell-Aspekt

Aus Sicht der Wirtschaftswissenschaft wird die OPEC als ein Kartell gesehen, also als ein Zusammenschluss von an sich selbstständigen Marktteilnehmern mit dem Ziel, den Wettbewerb zu verhindern oder zu begrenzen.

(JB/ Stand: Juni 2010)