Rat der Europäischen Union

Im Rat der Europäischen Union sind die Regierungen der Mitgliedsstaaten mit ihren Ministern vertreten. Deshalb wird dieses Gremium auch Ministerrat genannt. Je nach Thema tagen die Minister aus einem bestimmten Ressort, zum Beispiel Finanzen, Außen-, Verteidigungspolitik oder Justiz. Nicht zu verwechseln ist der Rat der Europäischen Union mit dem Europarat und dem Europäischen Rat. Zu den Aufgaben der Minister im Rat der Europäischen Union gehört es über die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Rechtsvorschriften zu entscheiden. Wichtig ist auch die Genehmigung des Haushaltsplans der EU. Das machen die Finanzminister der Mitglieder in ihrer Runde. Zusammen mit den Wirtschaftsministern koordinieren sie außerdem eine gemeinsame Wirtschaftspolitik. Dabei geht es zum Beispiel um Arbeitsplätze oder um Bildung und Sozialsysteme.

Organisation

Ebenso unterzeichnet der Rat internationale Vereinbarungen auf verschiedenen Gebieten wie Umwelt, Handel, Fischerei, Wissenschaft oder Verkehr. Das Gremium ist zudem das wichtigste Forum für eine Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik. Eine eigene Armee hat die EU freilich nicht. Einige Mitglieder stellen aber Streitkräfte für eine schnelle Eingreiftruppe bereit. Diese bestreitet etwa Rettungseinsätze in Katastrophengebieten. Um die Sicherung der EU-Außengrenzen sowie die Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität kümmern sich die Justiz- und Innenminister. Beschlüsse fasst der Rat in der Regel mit qualifizierter Mehrheit. Diese ist erreicht, wenn die Mehrheit der 27 EU-Länder zustimmt, also mindestens 15 Staaten. Und wenn gleichzeitig auf einen Vorschlag mindestens 260 der insgesamt 352 Stimmen entfallen. Die Stimmen eines Mitglieds richten sich nach seiner Einwohnerzahl. So haben die größten EU-Staaten Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien jeweils 29 Stimmen. Spanien und Polen folgen mit 27, Malta hat als kleinstes Land 3.

Quelle: AKTIVonline, Joachim Herr