Staatsverschuldung

Die Verschuldung eines Staates lässt sich aus zwei Perspektiven betrachten:

  • Die staatliche Neuverschuldung ergibt sich aus der Differenz der laufenden Staatsausgaben und der Staatseinnahmen. Das jährliche Defizit wird meist in Relation zur Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt) des Landes gesetzt.
  • Die staatliche Gesamtverschuldung ist eine Bestandsgröße, die sich über Jahre aufbaut. Gemessen wird quasi der Schuldenberg eines Landes seit seiner Gründung. Auch diese Größe wird in der Regel ins Verhältnis zur Wirtschaftsleistung gesetzt.

Wirkungen der Staatsverschuldung

Staatsverschuldung kann positive Effekte nach sich ziehen, wenn mit den Krediten öffentliche Investitionen finanziert werden - etwa in die Infrastruktur. Solche Ausgaben erhöhen mittelfristig das Wachstumspotenzial einer Volkswirtschaft. Im Idealfall führt das dazu, dass der Staat anschließend über steigende Steuereinnahmen sein Defizit wieder abbauen kann.

Auch in konjunkturellen Ausnahmensituationen kann eine Schuldenaufnahme sinnvoll sein, um Nachfrageausfälle auf Seiten der Unternehmen und der Verbraucher zu kompensieren.

Die negativen Auswirkungen der Staatsverschuldung: Zum einen engen steigende Zins- und Tilgungsverpflichtungen den finanz- und haushaltspolitischen Spielraum des Staates ein. Zum anderen birgt eine steigende staatliche Kreditaufnahme die Gefahr, private Kredite und Investitionen vom Markt zu verdrängen - mit entsprechend negativen Folgen für das Wirtschaftswachstum.

Regeln gegen wachsende Staatsverschuldung

Die Europäische Union versucht die Staatsverschuldung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt zu begrenzen. Der Pakt fordert die Mitgliedsländer auf zu

  • einer Neuverschuldung von höchstens 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts,
  • einer Gesamtverschuldung von höchstens 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Deutschland hat im Jahr 2009 zusätzlich die sogenannte Schuldenbremse im Grundgesetz verankert.

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