Stadtstaaten-Privileg

Ein Stadtstaaten-Privileg ist ein Sonderstatus von Städten, die den Status eines Bundeslandes haben.

In Deutschland gibt es mit Berlin, Hamburg und Bremen drei Stadtstaaten; Bremen besitzt zudem die Besonderheit, dass es als Bundesland aus zwei räumlich voneinander getrennten Städten besteht (Bremen und Bremerhaven).

Die Stadtstaaten sind, wie alle anderen Bundesländer auch, im Bundesrat vertreten und nehmen am Finanzausgleich des Bundes und der Länder teil. Hier greift das Stadtstaaten-Privileg: Es gesteht Stadtstaaten höhere Ausgaben pro Einwohner zu, weshalb die Stadtstaaten auch höhere Geldansprüche im Finanzausgleich haben als Flächenstaaten.