Verbrauchersteuer

Neben der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer bilden ebenfalls die sogenannten Verbrauchsteuern  eine weitere wichtige Einnahmequelle des Staates. Sie werden – entweder als Mengen- oder Wertsteuer – auf den Verbrauch bestimmter Waren oder die Nutzung von Dienstleistungen erhoben. Mengensteuern zeichnen sich dadurch aus, dass sie in Euro und Cent genau festgelegt werden und sich auf Mengeneinheiten wie Kilogramm, Liter oder Stück beziehen. Beispiele sind in Deutschland die Steuern auf Energie (früher Mineralöl), Bier und Hunde. Wertsteuern hingegen berechnen sich immer anteilsmäßig am Verkaufspreis einer Ware oder Dienstleistung. Zu ihnen gehören etwa die Lotterie- oder die Versicherungssteuer.

Einnahmen

Die bedeutendste Verbrauchsteuer ist die Energiesteuer, die zum Beispiel auf Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel erhoben wird. Fast alle wichtigen Verbrauchsteuern fließen dem Bund zu. Neben der Energiesteuer sind das vor allem die Steuern auf Tabak und Versicherungen. Die einzige Verbrauchsteuer, von der die Länder profitieren, ist die Biersteuer. Diese Regelung wurde ihnen auf Drängen Bayerns vor der Verabschiedung des Grundgesetzes zugestanden. Für Kommunen hingegen sind viele Verbrauchsteuern ein willkommener Geldsegen. Die Hunde- und die Zweitwohnungsteuer sind zum Beispiel weit verbreitet.

Quelle: AKTIVonline