Die „soziale Pflegeversicherung“

Staat und Wirtschaftspolitik

Gymnasien, Realschule, Hauptschule | Sekundarstufe I + II

Hintergrundtext
27.08.2018

Was die Pflegeversicherung leistet und wie sie sich finanziert.

Die Leistungen, die die gesetzliche und die private Pflegepflichtversicherung finanzieren, sind einheitlich definiert. Sie richten sich nach der Häufigkeit und Intensität des individuellen Pflegebedarfs und sind in drei Stufen gestaffelt. Außerdem können die Pflegebedürftigen zwischen einer Versorgung in den eigenen vier Wänden und einer Heimunterbringung wählen.

Wer erheblich pflegebedürftig ist (Pflegestufe I), kann derzeit bei der häuslichen Betreuung Sachleistungen im Wert von bis zu 440 Euro monatlich beanspruchen. Mit steigendem Pflegebedarf klettert der Satz auf bis zu 1.510 Euro (Pflegestufe III). In Härtefällen legt die Pflegeversicherung sogar noch etwas drauf. Für die vollstationäre Pflege werden in den unteren beiden Stufen höhere Aufwendungen erstattet – bis zu 1.023 Euro jeden Monat in Stufe I, und 1.279 statt 1.040 Euro in Stufe II.

Im Jahr 2012 werden die Pflegesätze für die ambulante Versorgung noch einmal leicht angehoben. Kostensteigerungen bei den Pflegediensten und Heimen bewirken jedoch, dass der Versicherungsschutz bei unveränderten Leistungssätzen immer weniger wert wäre. Deshalb sollen ab 2015 alle Leistungen jährlich mit der Inflationsrate angehoben werden.

Dennoch kann und soll die gesetzliche Versicherung in der Regel nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten decken. Die Versicherten bleiben in der Pflicht, über ihre Rente, ergänzende Versicherungen oder Rücklagen für die übrigen Kosten vorzusorgen.

Kinderlose zahlen Sonerbeitrag zur Pflegeversicherung

Der Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt momentan 1,95 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens (Stand 2011). Er wird zur einen Hälfte vom Arbeitnehmer und zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt. Kinderlose müssen allerdings seit 2005 ab einem Alter von 23 Jahren einen Zusatzbeitrag von 0,25 Prozent allein tragen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten festgestellt, dass kinderreiche Familien bei gleichem Einkommen und gleich hohem Beitrag mehr zum Erhalt der umlagefinanzierten Pflegeversicherung beisteuern. Die Bundesregierung führte daraufhin den Sonderbeitrag für Kinderlose ein.

Erhoben wird der Beitrag zu Pflegeversicherung ebenso wie die Krankenkassenbeiträge bis zu einer Einkommensgrenze von 3.712,50 Euro im Monat. Der Höchstbeitrag zur Pflegeversicherung liegt also bei monatlich 72,40 Euro, für Kinderlose bei 81,68 Euro (Stand 2011).


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