So viel Netto bleibt vom Brutto

Staat und Wirtschaftspolitik

Gymnasien, Realschule, Hauptschule | Sekundarstufe I + II

Hintergrundtext
03.11.2017
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Das Bruttogehalt auf der Gehaltsabrechnung sieht oft recht ordentlich aus, doch die Zahl am Ende der Seite macht deutlich weniger Freude. Denn vom Gehalt müssen Arbeitnehmer einen beträchtlichen Betrag abführen.

Steuern, Solidaritätszuschlag, Sozialversicherungsbeiträge – dem Bruttogehalt stehen eine ganze Reihe monatlicher Abgaben gegenüber. Die wohl bekannteste ist die Lohnsteuer. Sie wird jedem Arbeitnehmer anteilig vom Gehalt abgezogen. Wie hoch der jeweilige Steuersatz ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das deutsche Steuersystem unterscheidet unter anderem zwischen verheiratet oder ledig und bezieht die Zahl der Kinder sowie die Höhe des Einkommens ein. Anhand dieser Kriterien sind in Deutschland Steuerklassen festgelegt. Je nach Einordnung liegt die Lohnsteuer zwischen 14 und 45 Prozent des Gehalts.

Letztlich ist die Lohnsteuer ein Vorwegabschlag auf die Einkommensteuer. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung wird die Lohnsteuer auf die sich ergebende Einkommensteuer angerechnet. In der Regel bekommt der Arbeitnehmer dann etwas Lohnsteuer zurück, wenn einige steuerliche Abzugsmöglichkeiten nicht bei der Lohnsteuer berücksichtigt worden sind. 

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Anhand der Lohnsteuer berechnet das Finanzamt den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Den Solidaritätszuschlag, der oft auch Soli genannt wird, zahlen deutsche Arbeitnehmer seit 1991. Er soll dabei helfen, die ungleichen Lebensverhältnisse in neuen und alten Bundesländern anzugleichen. Dafür berechnet das Finanzamt in der Regel 5,5 Prozent der Lohnsteuer und behält diese zusätzlich ein. Lediglich diejenigen, die weniger als 81 Euro Lohnsteuer zahlen, sind vom Soli befreit.

Wer Mitglied einer Kirche ist, muss zudem Kirchensteuer zahlen. Auch sie wird anteilig von der Lohnsteuer abgezogen und liegt – je nach Bundesland – zwischen acht und neun Prozent. Mit diesem Geld bezahlt die Kirche ihre Mitarbeiter, pflegt ihre Gotteshäuser und unterstützt karitative Zwecke. Sowohl Solidaritätszuschlag als auch Kirchensteuer werden ebenfalls mit dem Einkommensteuerbescheid neuberechnet. Eventuell zu viel gezahlte Beträge werden zurückerstattet.

Deutliche Abzüge durch Sozialabgaben

Vom Gehalt gehen nicht nur Steuern, sondern auch Sozialabgaben ab. Dazu zählen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung. Sie alle dienen der sozialen Sicherung. Der größte Posten unter den Sozialabgaben ist die Rentenversicherung. Mit der Zahlung erhält der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Rentenzahlungen im Alter. Der Beitragssatz für Arbeitnehmer liegt zurzeit bei 9,35 Prozent. Den gleichen Satz zahlt zudem der Arbeitgeber, so dass sich beide die Abgaben für die Rentenversicherung von insgesamt 18,7 Prozent teilen.

Neben der Rentenversicherung ist jeder Arbeitnehmer in Deutschland auch in einer Krankenversicherung. Dadurch müssen Menschen in Deutschland Arztbesuche und verschriebene Medikamente in der Regel nicht selbst zahlen. So wird sichergestellt, dass eine Krankheit einen Menschen oder gar eine ganze Familie nicht in den finanziellen Ruin stürzen kann. Für gesetzlich Krankenversicherte gehen am Ende des Monats 7,3 Prozent direkt vom Gehalt ab, weitere 7,3 Prozent steuert der Arbeitgeber bei. Hinzu kommen Zusatzbeiträge, die Krankenkassen individuell erheben. Diese bewegen sich derzeit  zwischen 0,59 und 1,8 Prozent. Im Schnitt liegt der Satz bei 1,1 Prozent. Dafür muss der Arbeitnehmer selbst aufkommen.

Absicherung im Krankheits- und Pflegefall

Die Krankenversicherung sichert Menschen aber nicht gegen alle Umstände ab. Ist eine dauerhafte Pflege von Nöten, fällt dies in den Verantwortungsbereich der Pflegeversicherung. Für diese Absicherung werden monatlich 2,5 Prozent vom Gehalt abgezogen – gleichermaßen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Wer über 23 Jahre alt ist, aber noch keine Kinder hat, muss zusätzliche 0,25 Prozent aufbringen.

Zu guter Letzt bleibt noch die Arbeitslosenversicherung. Durch sie wird sichergestellt, dass Menschen auch in Zeiten von Arbeitslosigkeit weiterhin ein festes Einkommen haben. Nahezu jeder Arbeitnehmer zahlt dafür Beiträge von 1,5 Prozent seines Gehalts. Der Arbeitgeber beteiligt sich in gleicher Höhe. Ausgenommen von dieser Regelung sind Beamte und Soldaten, bei denen der Staat die Versicherung zahlt, und Mini-Jobber, bei denen keine Beiträge anfallen.

Beispielrechnung:

Max Mustermann ist 23, ledig, kinderlos und hat in Baden-Württemberg seinen ersten Job angetreten. Dort verdient er zu Anfang 2500 Euro. Doch am Ende bekommt er nur etwas mehr 1600 Euro auf sein Konto überwiesen. Wo ist das Geld geblieben? 


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