Einkommensteuer

Mit der Einkommensteuer werden die Einkommen von privaten Haushalten, Einzelunternehmern und Personengesellschaften besteuert. Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer im deutschen Steuersystem. Sie trägt rund ein Drittel zu den gesamten Steuereinnahmen des Staates bei.

Steuerpflichtiges Einkommen

Erhoben wird die Einkommensteuer beispielsweise auf Einkommen von Arbeitnehmern, auf Rentenzahlungen sowie auf Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und Kapitalvermögen. Um die Verwaltung zu vereinfachen und Steuerhinterziehung zu vermeiden, wird die Einkommensteuer oftmals als Quellensteuer eingezogen. Das geschieht in gesonderten Erhebungsformen wie der Lohnsteuer, der Zinsabschlagsteuer und der Kapitalertragsteuer. Fällig wird die Einkommenssteuer spätestens bis zum 31. Mai des Folgejahres.

Tarif und Freibeträge

Der Steuertarif errechnet sich nach einer Tarifformel, die mit steigendem Einkommen auch zu steigenden Steuersätzen führt. Da das Existenzminimum nicht besteuert werden darf, bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei. Pro Kind gewährt das Finanzamt einen Kinderfreibetrag, zu dem noch ein Betreuungs- und ein Erziehungsfreibetrag hinzukommen können. Darüber hinaus sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen, abzugsfähig. Außergewöhnliche Belastungen, wie zum Beispiel privat zu tragende medizinische Kosten, dürfen grundsätzlich ebenfalls einkommensmindernd abgesetzt werden.

Verwendung

Das Aufkommen der Einkommensteuer steht nach Artikel 106 des Grundgesetzes Bund, Ländern und zu einem geringen Teil den Gemeinden zu.

Ziele

Die Einkommensteuer dient somit zwei Zielen: Einerseits soll sie dem Fiskus die benötigten Einnahmen verschaffen. Andererseits soll sie unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Steuerpflichtigen zu einer gerechten Einkommensverteilung und zu einem sozialen Ausgleich führen. Bei der Verwirklichung dieser Ziele dürfen die negativen Wirkungen der Besteuerung allerdings nicht vernachlässigt werden. Hierzu zählen geringere Leistungsanreize und zunehmende Verzerrungen der ökonomischen Entscheidungen. Beides kann spürbare Wohlfahrtsverluste verursachen.