Freiheit

Das Prinzip der Freiheit spielt vor allem im politischen Programm des Liberalismus eine herausragende Rolle. In Europa entwickelte sich der Liberalismus (liber = frei, liberalis = die Freiheit betreffend) als bürgerliche Gegenbewegung zum Absolutismus durch die Bildung des demokratisch legitimierten Verfassungsstaates. Im liberalen Denken ist deshalb auch die Trennung zwischen Staat und Gesellschaft verankert: Aufgabe des Staates soll nicht nur die rechtliche Absicherung der individuellen Freiheit sein, sondern auch die Gewährung einer Rahmenordnung, die es den Individuen gestattet, selbständig im Rahmen "spontaner Ordnungen" (Friedrich A. von Hayek) nach Wegen zu Wohlstand und Glück zu suchen.

Als individuelle Freiheitsrechte gelten etwa die Willens- und Handlungsfreiheit, die Meinungsfreiheit, die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, die Gewissens- und Religionsfreiheit oder auch die Berufsfreiheit. Die Dimensionen der Freiheit sind plural: Sie betreffen das Individuum ebenso wie das Soziale, das Kulturelle, das Ökonomische (Marktwirtschaft) wie auch das Politische (Demokratie). Als universelles Recht ging das Prinzip der Freiheit nach 1945 ebenso in die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen von 1948 wie auch 1949 in das Grundgesetz Deutschlands ein.

Die wesentliche Grundlage des Freiheitsprinzips ist die Überzeugung der Aufklärung des 18. Jahrhunderts, dass jeder Mensch frei geboren, mit gleichen Rechten ausgestattet und vernunftbegabt ist. Eine unabdingbare Voraussetzung der Freiheit ist das Vorhandensein von persönlichem Eigentum. Davon unberührt bleibt zunächst die Art der Verteilung des Eigentums, auch wenn die konkrete Eigentumsverteilung in einer Gesellschaft häufig Gegenstand von Kritik und Diskussionen ist.

Freiheit impliziert die Toleranz gegenüber dem Verschiedenartigen und bedeutet daher auch vorurteilsfreie Offenheit nicht nur gegenüber anderen Kulturen, sondern auch gegenüber der künftigen Gesellschaftsentwicklung (offene Gesellschaft). Das normatives Grundanliegen des Freiheitsprinzips ist die möglichst große Unabhängigkeit des Einzelnen vom Staat und die Ermöglichung seiner geistig-sittlichen Entfaltung, um in Eigenverantwortung und auch in Verantwortung gegenüber der Umwelt sein Recht auf "Selbsteigentum" (John Locke) zu wahren. Die Grenzen persönlicher Freiheit werden dort gesehen, wo die Freiheiten anderer verletzt werden.

Das individuelle Recht auf Freiheit gab es in der Zeit des Absolutismus nicht für jedermann; auch heute noch fehlt es in manchen Ländern der Welt. Ein genereller globaler Konsens über diese Orientierungsnorm steht mithin noch aus.

Mitunter müssen zum Schutz der Freiheit und des Wohls des Ganzen individuelle Freiheiten eingeschränkt werden. Hierin liegt ein permanentes gesellschaftspolitisches und auch demokratisch-rechtsstaatliches Spannungsverhältnis.

Dank der Umsetzung des Prinzips der Freiheit im ökonomischen Bereich (Wettbewerb) hat sich der Wohlstand der Menschen in vielen Ländern der Erde ständig erhöht. Die so genannte Globalisierung der Wirtschaft ist ein neuerlicher Ausdruck dieser Freiheitsnorm: Immer mehr Handelsschranken sind gefallen, der internationale Wettbewerb hat zugenommen. Die Auflösung des ehemaligen "Ostblocks" und die Hinwendung zu Marktwirtschaft und Demokratie machen deutlich, welche Anziehungskraft nach wie vor vom liberalen Denken ausgeht.

Im subjektiven Empfinden der Menschen in Deutschland ist das Freiheitsgefühl deutlich verankert: Zwei Drittel der Menschen (62,8 Prozent) empfanden zu Beginn des Jahres 2001 in Deutschland für sich ein subjektives Gefühl großer bis sehr großer Freiheit. Knapp 30 Prozent äußerten ein mittleres Freiheitsgefühl und nur 7 Prozent mindestens ein geringes Gefühl persönlicher Freiheit. In der gleichen Untersuchung stellte sich heraus, dass ein großer subjektiver Freiheitsgrad auch mit großem freiwilligen sozialen Engagement für die Gesellschaft verbunden ist - viel persönliche Freiheit und soziale Mitverantwortung schließen sich mithin nicht aus. (Me)