Gemeinschaftssteuern

Gemeinschaftssteuern sind Steuern, die Bund und Ländern gemäß Artikel 106 Abs. 3 des Grundgesetzes gemeinsam zustehen.

Zu den Gemeinschaftssteuern zählen Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, nicht veranlagte Steuer vom Ertrag, Zinsabschlag und Körperschaftsteuer (Einkommensteuer), Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer (Umsatzsteuer).