Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung soll dem Versicherten und seinen Familienangehörigen ermöglichen, bei Krankheit, Schwangerschaft oder Unfall ausreichende Hilfe durch Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser sowie Arzneien, Heil- und Hilfsmittel in Anspruch zu nehmen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gehört neben der Renten-, Arbeitslosen, Unfall- und Pflegeversicherung zu den Sozialversicherungen.

Mitgliedschaft

Arbeitnehmer mit einem Bruttoarbeitsverdienst unter der so genannten Versicherungspflichtgrenze sowie Auszubildende, Arbeitslose, Rentner und Studenten sind in der GKV pflichtversichert. Angestellte und Arbeiter, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, können sich freiwillig in der GKV oder in einer privaten Krankenversicherung versichern. Auch Freiberufler und Selbstständige können der GKV beitreten.

Organisation

Gesetzliche Grundlage für die GKV ist das 5. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Träger sind die Krankenkassen, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziell und organisatorisch unabhängig sind. Die GKV funktioniert nach dem Solidaritäts- und nach dem Sachleistungsprinzip. Nach dem Solidaritätsprinzip erhält jeder Versicherte unabhängig von Einkommen oder Beitragshöhe und Krankheitsrisiken medizinisch-notwendige Leistungen aus der GKV. Das Sachleistungsprinzip stellt die Leistungen ohne finanzielle Vorleistungen der Versicherten sicher.
Die Versicherten können zwischen den Krankenkassen frei wählen. Der Beitragssatz ist bei allen Kassen gleich. Er beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens der Mitglieder, der in der Regel je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Versicherten aufgebracht wird. Um Finanzierungslücken zu decken, sind die Krankenkassen berechtigt, Zusatzbeiträge in Höhe von maximal acht Euro pro Monat bei ihren Mitgliedern zu erheben. Bei Überschüssen können sie ihren Mitgliedern Rückerstattungen gewähren, soweit dies ihre finanziellen Reserven zulassen. Im Rahmen der Familienmitversicherung sind Ehepartner und Kinder bis zu einem bestimmten Alter beitragsfrei mitversichert, falls sie kein oder ein geringes Arbeitseinkommen beziehen.

Leistungen

Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf Leistungen zur Förderung der Gesundheit, auf ärztliche und zahnärztliche Behandlung, auf Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, auf häusliche Krankenpflege, auf Krankenhausbehandlung und auf Maßnahmen zur Rehabilitation. Bei Schwangerschaft und Mutterschutz haben die Versicherten Anspruch auf ärztliche Betreuung, stationäre Entbindung, häusliche Pflege und Haushaltshilfe sowie auf Mutterschaftsgeld. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Für einige Leistungen müssen die Versicherten Zuzahlungen entrichten.

Weitere Informationen
Aktuelle Beitragssätze und Bemessungsgrenzen