Welthandelsorganisation: Kritik

Die Welthandelsorganisation (WTO) steht immer wieder im Kreuzfeuer der Kritik von Globalisierungsgegnern. Die Vorwürfe sind vielfältig. Die WTO sei undemokratisch, benachteilige vor allem die ohnehin schwachen Entwicklungsländer und fungiere lediglich als verlängerter Arm der vermeintlich so mächtigen multinationalen Konzerne in den Industrieländern. Die WTO-Kritik ist jedoch in den meisten Punkten verfehlt oder überzogen:

  • Jeder Staat hat in der WTO das gleiche Gewicht und zudem aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips ein Veto-Recht. Demokratische Prinzipien sind in der WTO folglich fest verankert. Kein Land kann gezwungen werden, seine Handelsbarrieren gegen seinen Willen zu senken. Die Tatsache, dass sich das Übergewicht der Entwicklungsländer in der WTO im Zeitverlauf immer stärker erhöht hat, trägt daneben auch zum Einfluss der Entwicklungsländer bei. Inzwischen sind knapp zwei Drittel der 164 WTO-Mitgliedern Entwicklungsländer.
  • Sicherlich dominieren gleichwohl EU, USA und Co. die Bühne der globalen Handelspolitik. Wenn es um niedrigere Handelsschranken und mehr Marktzugang geht, haben sie als große Wirtschaftsnationen naturgemäß eine große Verhandlungsmacht. Gäbe es keine WTO, müssten die Entwicklungsländer, wenn sie mehr Güter in die Industrieländer exportieren wollten, jedoch in vielen Fällen einzeln an den Verhandlungstisch. Die Erfahrung zeigt freilich, dass sie dabei in der Regel mehr Zugeständnisse machen müssen. Zudem würden vor allem kleinere Entwicklungsländer, die wenig Marktpotenzial zu bieten haben, bei derartigen Verhandlungen ganz außen vor bleiben, weil die großen Industrienationen erst gar keine Verhandlungen aufnehmen würden. In der WTO hingegen gelten Handelserleichterungen für alle Mitglieder gleichermaßen. Zudem ermöglicht die WTO die Bildung von Koalitionen unter den Entwicklungsländern - wie jüngst geschehen, als China, Indien, Brasilien und andere Entwicklungsländer in der laufenden Welthandelsrunde mit einer Stimme sprachen. Schließlich enthalten schon die bisherigen WTO-Statuten vielfältige Sonderregeln zugunsten von Entwicklungsländern.
  • Darüber hinaus zwingt die WTO auch die wirtschaftlich mächtigen Staaten in ein Regelkorsett. So gehört zu dem umfangreichen Vertragswerk, das Rechtssicherheit garantiert, ein Streitbeilegungssystem, vor dem sich auch EU und USA zu verantworten haben. Tatsächlich wurden EU und USA seit der Gründung der WTO 1995 von Entwicklungsländern häufig verklagt. Die häufigsten Kläger sind dabei Brasilien, Indien, Südkorea, Mexiko und Thailand. Doch auch viele kleinere Entwicklungsländer haben diese Möglichkeit - teilweise gemeinsam mit anderen Staaten - bereits genutzt.