Bundesbank
Die deutsche Bundesbank ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Als Teil des Eurosystems ist sie seit 1999 zusammen mit den anderen nationalen Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank für die gemeinsame Währung, den Euro, zuständig. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Stabilität des allgemeinen Preisniveaus zu sichern.
Geschichte und Organisation
Die Bundesbank entstand mit dem "Gesetz über die Deutsche Bundesbank" vom 26.7.1957 auf Grundlage des Art. 88 GG als Währungs- und Notenbank der Bundesrepublik Deutschland. Mit Inkrafttreten der 3. Stufe der Europäischen Währungsunion (EWU) am 1. Januar 1999 hat die Deutsche Bundesbank ihre Autonomie aufgegeben und fast alle ihre Aufgaben auf das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) mit der Europäischen Zentralbank (EZB) an der Spitze übertragen, insbesondere die Verantwortung für die Geldpolitik. Die Bundesbank setzt die Beschlüsse der EZB in Deutschland um und ist dabei weisungsgebunden.
Die Deutsche Bundesbank hat ihren Sitz in Frankfurt/Main. Sie gliedert sich in neun Hauptverwaltungen – die ehemaligen Landeszentralbanken – und 47 Filialen. Der Vorstand ist das oberste Organ der Bundesbank. Die sechs Vorstandsmitglieder werden jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und vom Bundesrat vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt. Die Hauptverwaltungen werden von je einer Präsidentin oder einem Präsidenten geleitet. Diese sind dem Vorstand der Bundesbank unterstellt.
Die Bundesbank ist unabhängig von Weisungen der Bundesregierung.
Aufgaben
Stabiles Geld: Über den EZB-Rat wirkt der Präsident der Bundesbank an den monatlichen geldpolitischen Entscheidungen der EZB mit. Durch die Anpassung des Leitzinses und damit der Kosten, zu denen sich die Banken bei der Zentralbank mit Bargeld und Guthaben versorgen können, beeinflusst die Geldpolitik der EZB die Menge des Geldumlaufs. Je niedriger der Leitzins, je mehr Geld können sich die Banken besorgen und zu entsprechend günstigen Zinsen als Kredit an Unternehmen und Privathaushalte vergeben. Dadurch, dass Geld so günstig zu haben ist, verliert es an Wert und das Risiko einer Inflation steigt. Vorrangiger, im EG-Vertrag festgelegter Auftrag der EZB ist es, die Preisstabilität im Euro-Raum zu sichern. Die geldpolitischen Beschlüsse des EZB-Rats setzt die Bundesbank in Deutschland um.
Stabiles Finanz- und Währungssystem: Über Analysen und Beobachtungen der internationalen Finanzmärkte arbeitet die Bundesbank daran mit, nationalen und internationalen Finanzkrisen vorzubeugen.
Stabiles Bankensystem: Die Bundesbank ist für die ständige Überprüfung der Kreditinstitute Deutschlands auf Solvenz, Liquidität und Risikosteuerungssysteme zuständig. Diese Bankenaufsicht umfasst bankgeschäftliche Prüfungen, Aufsichtsgespräche und die laufende Auswertung von Meldungen und Prüfberichten.
Sicherer Zahlungsverkehr: Beim unbaren Zahlungsverkehr hat die Bundesbank den Auftrag, für dessen reibungslose Abwicklung im Inland und mit dem Ausland zu sorgen. Dazu betreibt sie auch eigene Zahlungssysteme.
Sicheres Bargeld: Die Bundesbank sorgt hoheitlich dafür, dass Bargeld stets ausreichend und in guter Qualität zur Verfügung steht. Dabei sondert sie Falschgeld und beschädigte oder abgenutzte Münzen und Banknoten aus.
Darüber hinaus ist die Bundesbank für die Verwaltung der Währungsreserven zuständig, erfüllt statistische Aufgaben und dient als Hausbank des Staates. Zudem berät sie die Bundesregierung in Fragen von währungspolitischer Bedeutung.
Weitere Informationen
- Aktuelles und Grundsätzliches zur Bundesbank auf der Bundesbank-Homepage
(Stand: Mai 2012)

