Die deutsche Steuergeschichte

Staat und Wirtschaftspolitik

Gymnasien, Realschule, Hauptschule | Sekundarstufe I + II

Hintergrundtext
01.10.2017

Ob auf Einkommen, Erbschaften oder Waren: Steuern haben in Deutschland eine lange Tradition. Wir werfen einen Blick zurück auf die großen Steuerreformen Deutschlands.

Wenn man es ganz genau nimmt, gibt es Steuern bereits seit über 5.000 Jahren. Schon 3.000 Jahre v. Chr. wurden die ersten Tribute und Zölle erhoben. Das Steuersystem in Deutschland lässt sich allerdings eher auf die Preußen zurückführen. Der preußische Finanzminister Johannes von Miquel entwarf um 1891 in Berlin die erste große Steuerreform. Sein neues, damals revolutionäres System sah eine Einkommenssteuer, eine Vermögenssteuer und eine Gewerbesteuer vor. Bis dahin hatte die Regierung keinen Zugriff auf Steuern, die der Bürger direkt an den Staat zahlte, sondern lediglich auf Zölle und einige Verbrauchs- und Verkehrssteuern. Unter Verbrauchssteuern fallen alle Steuern, die auf bestimmte Güter erhoben werden, wie zum Beispiel die Tabak- oder Kaffeesteuer.

Sämtliche direkten Steuern gingen bis zur Reform an die einzelnen Länder, aus denen sich das Deutsche Kaiserreich zusammensetzte. Hinzu kam das Kommunalabgabengesetz von 1893, das die Einnahmen von Gemeinden regelte und im Wesentlichen noch heute gültig ist. 1906 führte das Deutsche Reich außerdem die Erbschaftssteuer ein - auch sie hat sich über die Jahre kaum verändert.

Weltkriege: Steuern als ein Mittel zur Kriegsfinanzierung

All die neuen Steuern reichten nicht aus, um den ersten Weltkrieg zu finanzieren. Also griff das Deutsche Reich auf Kriegsanleihen, Kredite der Zentralbank und auf den Kriegsschatz zurück - der bestand aus erbeutetem Geld aus vorherigen Kriegen. Weil aber auch dieses Geld irgendwann aufgebraucht war, erhob die Regierung weitere Steuern. Dazu gehörte der 1916 eingeführte Warenumsatzstempel als Steuer auf Warenlieferungen – einen Vorläufer der heutigen Umsatzsteuer. Ab 1917 führte das Deutsche Reich außerdem eine Kriegssteuer auf Unternehmensgewinne ein.

Nach dem ersten Weltkrieg hatte die neu gegründete Weimarer Republik mit großen wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen: Dazu gehörte eine Hyperinflation, durch die Geld nichts mehr wert war. Ein Brot kostete damals bis zu 470 Milliarden Mark. Außerdem mussten Kriegsschulden an die Siegermächte gezahlt werden. Noch vor  der Einführung einer neuen Währung wurde das Steuersystem umgestaltet. Durch die Reformen von Finanzminister Matthias Erzberger wurde die Einkommenssteuer vereinheitlicht, die bis dahin noch jedes Land einzeln festlegen konnte. Er schuf ein dreistufiges System, bestehend aus dem Reichsfinanzministerium, den Landesfinanzämtern und den örtlichen Finanzämtern. Viele Steuersätze stiegen in der Zeit stark an: Der Spitzensteuersatz lag bei rund 60 Prozent – das ist deutlich höher als heute.

Als die Nationalsozialisten mit Adolf Hitler an die Macht kamen, gestalteten sie nahezu das ganze Reich um. Sie zerschlugen die einzelnen Länder und Gewerkschaften und konzentrierten alle Macht in Berlin. Das Steuersystem ließen sie aber anfangs weitestgehend unangetastet. Stattdessen schufen sie neue Einnahmequellen: Wer auswandern wollte, musste sich das mit der Reichsfluchtsteuer erkaufen. Außerdem führten die Nazis die „Judenvermögensabgabe“ ein, mit der sie 20 Prozent des jüdischen Vermögens im Deutschen Reich an sich rissen.

BRD und DDR – zwei unterschiedliche Steuerkonzepte

Mit der Niederlage der Nazis und der Besatzung durch die Alliierten (Frankreich, USA, die Sowjetunion und Großbritannien) änderte sich das Steuersystem erneut. Bereits 1946 erließen Großbritannien, Frankreich und die USA Gesetze, die zu einer hohen Besteuerung der von ihnen kontrollierten westdeutschen Gebiete führten. Das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz legte schließlich das Fundament für eine neue Finanzverwaltung. Die finanziellen Hoheitsrechte wurden zwischen Bund und Ländern aufgeteilt; es entstanden getrennte Finanzverwaltungen. Das war ganz im Sinne der Alliierten, die die finanzpolitische Macht in Deutschland verteilt sehen wollten. Mit der Umsatzsteuerreform von 1968 löste die Mehrwertsteuer das alte Umsatzsteuersystem aus der Preußen-Zeit ab.

Die DDR als kommunistischer Staat ging ihren eigenen Weg. Ähnlich wie heute in China lenkte die DDR die Wirtschaft in Mehrjahresplänen. Ein Großteil der Produktionsmittel der Unternehmen gehörte dem Staat. Der finanzierte sich hauptsächlich über die Abgaben der „Volkseigenen Betriebe”. Steuern für Bürger oder private Unternehmen spielten so gut wie keine Rolle. Für die komplette Finanzplanung war das Ministerium für Finanzen zuständig, Steuerämter wie in Westdeutschland gab es nicht.

Nach der Wiedervereinigung 1990 wurde das System der DDR an die BRD angepasst. Das erledigte eine Treuhandanstalt, die dem Bundesfinanzminister unterstellt war. Vier Jahre brauchte sie, um das vormals staatliche Eigentum der DDR zu privatisieren - erst dann konnten darauf Steuern anfallen. Seitdem hat es in Deutschland keine grundsätzliche Veränderung des Steuersystems mehr gegeben.
 


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