AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) – im Volksmund auch „Kleingedrucktes“ genannt – stellen standardisierte Vertragsklauseln dar, die für eine Vielzahl von Verträgen gelten. Die AGB vereinfachen somit Vertragsabschlüsse und Geschäftsabwicklungen, deren Inhalte gesetzlich vorbestimmt sind. Genaue Regelungen finden sich in §305-310 des BGB. Der Vorteil daran: Die AGB müssen nicht mehr detailliert durchgelesen werden und der Vertragspartner kann auf branchentypische Bedingungen zurückgreifen.

Spezielle AGB

Spezielle AGB können beispielsweise von der jeweiligen Branche entwickelt werden, die dann von ihren Vertragspartnern genutzt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Allgemeine Bausparbedingungen (ABB)
  • Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSP)
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute
  • Allgemeine Reisebedingungen
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen
  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)

Rechtswirksamkeit

Sobald kleinere Änderungen an den AGB vorgenommen werden, müssen diese von allen Vertragsparteien gelesen und akzeptiert worden sein. In diesem Fall spricht man nicht mehr von „Normalen AGB“. Individualabreden haben außerdem Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vertragsklauseln, die überraschend oder mehrdeutig sind, gehen zulasten des Verwenders und werden nicht im Vertrag berücksichtigt. Keine Anwendung finden die AGB bei Verträgen zu Erb-, Familien- und Gesellschaftsrecht.

Inhalt

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können die folgenden Angaben beinhalten, die für alle Vertragspartner gelten:

  • Angaben zum Verwender
  • Anwendungsbereich- und Umfang
  • Vertragsgegenstand
  • Fristen
  • Formerfordernisse
  • Haftungsbeschränkung
  • Gerichtsstand