Altenbericht
Die regelmäßige Altenberichterstattung hat allerdings eine relativ junge Tradition. 1994 wurde die Bundesregierung vom Deutschen Bundestag aufgefordert, in jeder Legislaturperiode zur Politikberatung einen Altenbericht vorzulegen. Abwechselnd werden seither auf dem Wege des Berichtsverfahrens umfassende Berichte über die Lage älterer Menschen sowie Schwerpunktberichte vorgelegt.
Dazu werden jeweils ehrenamtlich tätige interdisziplinäre Sachverständigenkommissionen einberufen, die mit unabhängigen Experten besetzt werden. Die Gutachten werden in rund zweijähriger Arbeit erstellt und von schriftlichen Expertisen anderer Fachleute ergänzt. Sie werden in verschiedenen Expertisenbänden vom Deutschen Zentrum für Altersfragen e. V. (DZA), Berlin, publiziert. Das DZA ist seit 1995 für die Sachverständigenkommissionen die zuständige Geschäftstelle. Das Zentrum dient der Unterstützung der Kommissionsarbeit - von der Verwaltung, der Organisation, dem selbständigen Verfassen eigener Beiträge bis hin zur redaktionellen Betreuung und technischen Aufbereitung der Berichte.
Neben aktuellen wissenschaftlichen Arbeiten, weiteren Berichten auf Bundes- (z. B. der Enquête-Kommission "Demographischer Wandel"), Landes-, kommunaler wie Verbandsebene handelt es sich bei den Altenberichten um eine zentrale Informationsquelle für die öffentliche Diskussion zu Fragen der Altenpolitik. Die Berichte sollen auch helfen, das aktuelle Wissen über Fragen des Alters und des Alterns allgemein zugänglich zu machen. Bislang (2006) wurden der Bundesregierung fünf Altenberichte übergeben, die jeweils in den Drucksachen des Deutschen Bundestages gemeinsam mit einer Stellungnahme der Bundesregierung veröffentlicht werden.
Der erste Bericht wurde Anfang 1989 in Auftrag gegeben und erschien 1993. Er befasste sich umfassend mit der Lebenslage der älteren Generation in Deutschland. Der zweite Bericht (1998) konzentrierte sich auf die Wohnsituation Älterer. Der dritte Bericht (2000) hatte unter dem Titel "Alter und Gesellschaft" wieder eine umfassende Bestandsaufnahme der Lebenssituation zum Gegenstand. Im vierten Altenbericht (2002) ging es speziell um die Gruppe hochaltriger Menschen. Im fünften Bericht (2005) wurden "Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft" behandelt. Er wird von fünf Leitbildern angeleitet: Mitverantwortung, Alter als Motor für Innovationen, Nachhaltigkeit und Generationensolidarität, lebenslanges Lernen sowie Prävention.
Mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung erfährt die moderne Gesellschaft eine ihrer grundlegendsten Veränderungen (sozialer Wandel). Die demographische Entwicklung von einer jugend- zu einer altenzentrierten Bevölkerungsweise führt daher zu einem immer stärkeren Interesse in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft an einer Sozialberichterstattung über die Lebenssituation älterer Menschen in der Gesellschaft.